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Prangerstrafe für Ladendiebinnen
Datum: 12.10.2018, Kategorien: BDSM Fetisch Voyeurismus / Exhibitionismus
Nach der neuen Gesetzeslage gibt es für eine Frau, die bei einem Ladendiebstahl in einem Kaufhaus erwischt wurde, zwei Möglichkeiten. Die eine ist, dass sie der Polizei übergeben wird und es kommt zu einer normalen Anzeige mit allen ihren Folgen (Verurteilung, Schadensersatz, der Ehemann / Freund erfährt davon, etc.). Es gibt aber auch noch eine Möglichkeit dies zu umgehen. Alternativ gibt es jetzt die Regelung, dass bei kleineren Diebstählen die Strafe sofort im betreffenden Kaufhaus durch Zurschaustellung in einem öffentlich zugänglichen Bereich (natürlich nur für Erwachsene) abgeleistet werden muss. Die erwischte Frau hat sich dabei in Anwesenheit des Publikums bzw. der Kaufhauskunden vollständig nackt auszuziehen. Danach wird sie in einem bereitstehenden Pranger aufrecht fixiert und kann dann eine Stunde lang von allen genau aus der Nähe betrachtet und begutachtet werden. Anfassen ist dabei nicht erlaubt. Die Kaufhäuser verlangen vom Publikum oft auch Eintrittsgeld um eine weitere Einnahme- quelle zu haben und ihren Diebstahlschaden zu minimieren. Wenn eine bereits bestrafte Ladendiebin zum zweiten Mal erwischt wird, was öfters vorkommt, dann kommt eine verschärftere Art der Zurschaustellung zum tragen. Die Frau muss sich dabei im Zurschaustellungsraum wieder komplett nackt ausziehen. Zusätzlich werden ihr in Anwesenheit der Zuschauer die Schamhaare und die Haare am Anus vollständig und glatt abrasiert (falls sie noch ...
... behaart sein sollte). Sie kommt danach wieder an den Pranger, zusätzlich werden ihr aber noch die Beine mit einer Fixierstange weit gespreizt, sodass sie sich nicht mehr bewegen kann und jeder einen ganz genauen Einblick in ihre Körper- öffnungen haben kann. Hier verlangen die Kaufhäuser dann auch schon mal ein erhöhtes Eintrittsgeld. Es gibt dann noch weitere Stufen zur Verschärfung einer Zurschaustellung, die je nach schwere des Diebstahls angewendet werden können. Welche Stufen zur Anwendung kommen, entscheidet das jeweilige Publikum im Prangerraum durch Abstimmung bzw. die Kaufhausleitung. Weitere Stufen zur Strafverschärfung am Pranger können sein: 1. Das Anfassen und kräftige Abgreifen der Ladendiebin werden ausdrücklich erlaubt. 2. Die Ladendiebin wird in gebückter Haltung und mit dem Rücken zum Publikum fixiert. Die Beine werden dabei gespreizt. Danach kann jeder einen tiefen Einblick in alle ihre Löcher genießen. 3. Die Ladendiebin darf mit bereitgelegten Dildos, Plugs etc. bearbeitet werden. 4. Der Ladendiebin dürfen bereitgelegte Klammern an den Brüsten und Schamlippen befestigt werden. 5. Die Ladendiebin muss ihre Notdurft (Pinkeln) im festgebundenen Zustand vor dem Publikum erledigen. 6. Der Ladendiebin wird ein Zwangseinlauf verabreicht. 7. Die Ladendiebin muss Leck- und Blasdienste am weiblichen und männlichen Publikum erbringen. (Alle hingehaltenen Körperteile / -öffnungen müssen dabei bedient werden) 8. Die ...