Bürgen in die Verantwortung nehmen
Datum: 07.03.2023,
Kategorien:
CMNF
Bürgen in die Verantwortung übernehmen
Daniela (59 Jahre) und Marie (36 Jahre) haben für ihre Tochter bzw. Schwester Hana (30 Jahre) für einen Kredit über 200.000,00 Euro jeweils eine Bürgschaft in Höhe von 100.000,00 Euro übernommen. Da Hana den Kreditbetrag nicht zum vereinbarten Termin zurück bezahlt hat und zwischenzeitlich nicht mehr auffindbar ist, müssen jetzt die Mutter und die Schwester als Bürgen für den Kredit aufkommen.
Beide erhielten einen Brief, wegen der Bürgschaftsregelung am 05.01.2020 an ihrem Wohnort, Hansestraße 4, im 4. Stock vorzusprechen. Am Tag der Ankunft es Briefes trafen sich die beiden in der Wohnung von Daniela, um die Angelegenheit zu besprechen. Ihnen war klar , dass sie den Kreditbetrag auch nicht zurückzahlen können und bekamen ein recht unwohles Gefühl.
Die sollten zu dem Termin ihren Ausweis und den Brief mitnehmen.
Am 05.01.2020 trafen sie sich vor dem Gebäude und führen mit dem Aufzug in den 4. Stock und fanden einen Firmenschild (Bürgschaftsabwicklung) vor. Sie klingelten an der Eingangstür und kurz darauf wurde ihnen die Tür automatisch geöffnet. Sie traten ein und gingen zu einem Tresen, hinter der eine junge Frau von etwa 30 Jahren saß.
Sie wurden nach ihren Namen und warum sie herkommen sollten gefragt.
Daniela, gab ihren vollen Namen an: Daniela Huber, geb. Schneider, verwitwet ebenso gab Marie auch ihren Namen: Marie Huber, ledig. Sie legten der jungen Frau die Schreiben vor, die sie durchlas. Nachdem sie den ...
... Sachverhalt zur Kenntnis genommen hatte, bat sie Daniela und Marie ihr zu folgen. Sie wurden den zu einem Zimmer gegenüber dem Empfang geführt, an dem sie anklopfte und nach einem herein, führte sie die beiden in den Raum.
Hinter dem Schreibtisch saß eine Frau Mitte 50 in einem schwarzen Kostüm. Die junge Frau verließ den Raum, nachdem sie die beiden Schreiben auf den Tisch gelegt hatte. Daniela und Marie wurden gebeten auf den Stühlen vor dem Schreibtisch platz zunehmen, während die Frau die Schreiben durchlas.
Nach einiger Zeit wandte sie sich den beiden zu: „Sie haben also eine Bürgschaft über jeweils 100.000,00 Euro für ihre Tochter bzw. Schwester übernommen. Nachdem ihre Tochter bzw. Schwester den Kredit nicht bedienen konnte und zwischenzeitlich nicht mehr auffindbar ist, werden sie nunmehr als Bürgen in Anspruch genommen. Können sie die Summen bis zum 25.01.2020 aufbringen oder nicht.“
Beide gaben zur Antwort, dass sie nicht in der Lage seien, den Kredit bis zum 25.01.2020 auszugleichen.
Ihnen wurde erklärt, dass dann die Bürgschaft an sehr flüssige Kunden verkauft wird und sie an den jeweiligen Kunden verkauft werden, der mit ihnen alles machen darf. Das geht soweit das er sie auch hinrichten darf.
Wir haben immer wieder Kunden die sich dieses Vergnügen können und dafür sehr viel Geld zahlen.
Die Frau erklärte nun Daniela und Marie, da sie nicht in der Lage seien den Kredit auszugleichen, das weitere vorgehen: „Da ihre Tochter bzw. Schwester schon ...