Ich liebe alte Männer Teil2
Datum: 13.04.2024,
Kategorien:
Reif
... Arbeitsverhältnisses
Das Arbeitsverhältnis beginnt mit sofortiger Wirkung bei Unterzeichnung des Vertrages
§ 2 Probezeit
Das Arbeitsverhältnis wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Die Nutte hat kein Kündigungsrecht. Der Zuhälter kann während der Probezeit (vier Wochen) den Vertrag mit sofortiger Wirkung kündigen.
§ 3 Tätigkeit
Die Nutte wird als sexuelle Dienstleisterin eingestellt, die nach eigenen Angaben, eine DREILOCHNUTTE ist. Die Nutte hat alle Wünsche OHNE Widerspruch zu erfüllen. Das bedeutet: Die vollständige sexuelle Befriedigung, der ihr zugeführten Herren ohne Ausnahme. Das betrifft insbesondere, Alter, Körperbau sowie Hautfarbe und Rasse. Das beinhaltet ALLE!! sexuellen Spielarten, bei denen die Nutte nicht auf Dauer verletzt oder geschädigt wird, wie: Küssen, inklusive Zungenküsse orale Stimulation und Verkehr, auch gegenseitig vaginaler Verkehr analer Verkehr Fesselspiele Züchtigungsspiele sowie Natursekt- und Kaviar-spiele
Die Nutte verpflichtet sich, auch andere Dienstleistungen auszuführen - auch an einem anderen Ort -, die ihren Vorkenntnissen und Fähigkeiten entsprechen. Alle Dienstleistungen können selbstverständlich auch von mehreren Herren gleichzeitig empfangen werden. Alle Dienstleistungen werden natürlich in Natura, das heißt ohne Benutzung von Kondomen ausgeführt. Einzige Ausnahme ist, wenn der Dienstleistungsempfänger darauf besteht, um das im Kondom, aufgefangene Sperma, zu weiteren Spielen verwandt werden soll.
§ 4 ...
... Arbeitsvergütung
Die Nutte erhält eine Bruttovergütung in Höhe von 40% der Einnahmen. Die übrigen 60% stehen dem Zuhälter zu, der davon aber die Unterkunft, Arbeitsgerät und Arbeitskleidung bestreiten muss.
§ 5 Arbeitszeit
Die regelmäßige Arbeitszeit beträgt wird dem Bedarf angepasst.
§ 6 Krankheit
Ist die Nutte infolge unverschuldeter Krankheit arbeitsunfähig, so ist die Arbeitsverhinderung dem Zuhälter unverzüglich mitzuteilen. Handelt es sich bei der Erkrankung um eine ansteckende Berufserkrankung, ist jede Dienstleistung unverzüglich einzustellen und die in der Inkubationszeit, mit Dienstleistung versorgten Herren, sind sofort von der Erkrankung zu unterrichten.
§ 7 Verschwiegenheitspflicht
Die Nutte verpflichtet sich, während der Dauer des Arbeitsverhältnisses und auch nach dem Ausscheiden, über alle Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse Stillschweigen zu bewahren.
§ 9 Nebentätigkeit
Jede entgeltliche/unentgeltliche oder das Arbeitsverhältnis beeinträchtigende Nebenbeschäftigung ist nur mit Zustimmung des Zuhälters zulässig.
§ 10 Vertragsänderungen und Nebenabreden
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, wird hierdurch die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt.
Der Arbeitnehmer verpflichtet sich, dem Arbeitgeber unverzüglich über Veränderungen der persönlichen Verhältnisse wie Familienstand, Kinderzahl und Adresse Mitteilung zu machen.
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