1. Auszug aus meinem neuen Buch ......


    Datum: 11.09.2019, Kategorien: Reif Fetisch Selbstbefriedigung / Spielzeug

    ... dem Spender ist nicht gestattet und führt zur sofortigen Kündigung.
    
    §2 Die Animierdame hat folgende Zeiten sexueller Abstinenz zu beachten: 5 Tage vor der Ovulation bis zum Ende der Ovulation, also der empfängnisbereiten Phase darf sie keinen Orgasmus durchSelbstbefriedigung oder Geschlechtsverkehr erreichen. Sollte sie ungewollt im Schlaf einen Orgasmus erleben, so ist dies der Geschäftsleitung umgehend mitzuteilen.
    
    $3 Die Aufgabe der Animierdame ist es den Samenerguss (Ejakulation) des Spenders maximal lange hinauszuzögern um ein bestmögliches Ergebnis zu erlangen und ihn bei einsetzen des Ejakulationsreflexes unmittelbar und ohne Verluste in die dafür vorgesehene künstliche Vagina ejakulieren zu lassen. Jegliche andere Verwendung des Ejakulats muss unter allen Umständen vermieden werden.
    
    §3 Spender bei denen begründete Zweifel bestehen dass die Enthaltsamkeit vor der Spende nicht midestens 21 Tage oder länger eingehalten wurde werden sofort der geschäftsleitung gemeldet und die Samenabgabe muss unterbrochen werden, ungeachtet wie weit diese bereits fortgeschritten ist.
    
    §4 Bei der 1:1 Besamung darf die Kundin in keinem Fall Kenntnis davon erlangen auf welche Weise bei den Spendern die Spermamenge gesteigert wird. Die Animier Tätigkeit muss in jedem Falle streng vertraulich gehandhabt werden. Im Augenblick des Beginnes der Besamungstätigkeit muss die Animierdame in jedem Fall im Hintergrund bleiben.
    
    §5 Die Animiertätigkeit beträgt 10 Tage durchgehend am Stück ...
    ... und danach erfolgen weitere 18 Tage Ruhepause bis die nächste Ovulation unmittelbar bevorsteht. Beginn und Ende der Ovulation sind durch die Betriebsärztin festzustellen und zu dokumentieren. Sie bestimmt auch individuell den konkreten Beginn und das Ende der Dienstperiode in jedem Monat.
    
    §6 Häuslicher Geschlechtsverkehr ist während der Dienstperiode auf ein Minimum zu begrenzen um die Gefahr eines Orgasmus gering zu halten. Ejakulation in der Scheide ist dabei ausdrücklich untersagt.
    
    §7 Bei der 1:1 Besamung hat die Animierdame den Penis des Spenders vor Beginn der Animiertätigkeit gründlich zu reinigen, sofern der Spender es nicht selbst gemacht hat. Ebenso sind eventuelle Spuren der Animiertätigkeit zu beseitigen bevor die Besamung beginnt.
    
    §8 Muss die Animierdame während der Dienstperiode urinieren, so ist die Reinigung mit Papier zu unterlassen. Es sollten in dieser Zeit Slips bzw. Slipeinlagen getragen werden um die Intensität der Pheromone möglichst zu steigern. Dies ist ein wesentlicher Bestandteil der pheromonalen Leistung für die Entnahme.
    
    §9 Die Einnahme jeglicher Verhütungsmitel während der Vertragslaufzeit ist strengstens verboten. Somit wird die maximale Ausschüttung der Pheromone sichergestellt.
    
    §10 sollte es während der Animiertätigkeit zu hormonell bedingtem Harndrang kommen durch sexuelle Erregung der Animierdame so darf die Animation keinesfalls unterbrochen werden. Der Animiervorgang und die anschließende Samenabgabe müssen ohne Unterbrechung ...