Entwurf eines Sklavenvertrages (Fundsache im Inter
Datum: 28.01.2020,
Kategorien:
BDSM
Fetisch
Hardcore,
... sein
7. Es wird durch die Unterzeichnung von beiden Parteien einvernehmlich und ausdrücklich erklärt, dass der Gegenstand dieses Vertrages die
aktive gewaltsame und gewalttätige Durchsetzung
der absoluten Befehlsgewalt des Eigentümers über ausnahmslos alle Belange der Sau ist
Der Eigentümer ist in der Wahl der Zwangsmaßnahmen völlig frei.
7.1 Es wird einvernehmlich erklärt, dass zur Durchsetzung der Ziele dieses Vertrages
zeitweilig oder dauerhaft die Gewaltanwendung auch durch vom Herren zu bestimmende Dritte als ausdrücklich vereinbart gilt.
7.2 Es wird durch die Unterzeichnung von beiden Parteien einvernehmlich und ausdrücklich erklärt, dass ab Unterzeichung dieses Vertrages jegliches eigenständige Handeln der Sau von der Herrschaft sofort hart abgestraft werden wird.
Um Missverständnisse zu vermeiden, wird hier einvernehmlich klar gestellt, dass Sau unter Anwendung ultimativer Gewaltanwendung dazu abgerichtet wird, z.B.
niemals ohne ausdrückliche Erlaubnis/Befehl des HERREN und unaufgefordert zu sprechen,
niemals ohne ausdrückliche Erlaubnis/Befehl des HERREN ihre Notdurft zu verrichten,
niemals ohne ausdrückliche Erlaubnis/Befehl des HERREN Nahrung/Flüssigkeit aufzunehmen,
niemals ohne ausdrückliche Erlaubnis/Befehl des HERREN irgendwelche Kleidung zu tragen,
niemals ohne ausdrückliche Erlaubnis/Befehl des HERREN einen ihr anbefohlenen Platz zu verlassen,
niemals ohne ausdrückliche Erlaubnis/Befehl des HERREN eine ihr ...
... anbefohlene Kadaverhaltung zu verändern.
Ultimative Gewaltanwendung bedeutet, dass es den Begriff der Unverhältnismäßigkeit bei Strafen an der Sau nicht gibt, demzufolge also Fehlverhalten, das einem Sklaven als gering eingeschätzt wird, bei der Sau unter keinen Umständen geduldet werden kann. Insofern sind sofortige und harte Abstrafungen erforderlich, die eine nachhaltige Angst vor erneuten Strafen erzeugen.
Es ist ausdrücklich und einvernehmlich vereinbart, dass Sau in den jeweiligen Haftbehältnissen zusätzlich gefesselt werden wird. Die Fesselungen dienen der
Gewöhnung an angemessene Körperhaltungen und gelten lediglich als Erziehungs-Maßnahme, sind daher nicht auf Strafen anrechenbar.
Beispiele:
a) Fixierung der Vorder- und Hinterläufe der Sau an den unteren Ecken des Käfigs, so
dass sie weit gespreizt auf Ellenbogen und Unterschenkeln „kniet“ und keine andere Haltung einnehmen kann.
b) Fixierung der extrem gespreizten Hinterläufe der knienden Sau und Aufhängen der auf den Rücken gefesselten Vorderläufe am Obergitter des Käfigs, so dass der Kadaver extrem gebeugt wird.
c) Aufhängen der Hinterläufe frei schwebend und Fixierung der Vorderläufe am Obergitter, so dass Sau auf den Knien „steht“.
8. Um den Grundgedanken dieses Vertrages auch gegenüber Dritten deutlich zu machen,
wird von den Parteien einvernehmlich vereinbart:
Rückwirkend ab dem ersten persönlichen Treffen der Parteien, erhält die Untersau kalender-täglich
100 Hiebe mit Peitsche oder ...