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Vertrag zur Versklavung von Sissy
Datum: 04.07.2026, Kategorien: Transgender,
... vier Wochen verheilt bzw. verschwunden sind. Länger andauernde oder endgültige Zeichnungen sind nur mit vorherigem ausdrücklichem Einverständnis der Sklavin zulässig. Hierzu gehören insbesondere dauerhafte Zeichnungen durch Schläge, Branding, Tattoos, oder Piercings. Bei der Verwendung eines Codewortes oder eines Codezeichens durch die Sklavin hat der Herr, die Sklaverei sofort zu unterbrechen. Die Sklaverei tritt erst wieder nach vorherigem ausdrücklichem und freiwilligem Einverständnis der Vertragspartnerin in Kraft. Während der Auszeit ruhen die Rechte und Pflichten aus dem Vertrag. Das Codewort heißt "Gnade". Das Codezeichen ist die Formung eines "O" mit Daumen und Zeigefinger. Die Sklavin muss jederzeit in der Lage sein, eines dieser Zeichen zu äußern bzw. zu formen. Sollte der Dom nachhaltige oder deutliche Verstöße gegen vertragliche Vereinbarungen begehen, darf die Sissy sich Unterstützung und Rat holen. Wichtige und gute Ansprechpartner sind hier unter anderem die verschiedenen Frauenberatungsstellen und auch das BDSM-Notfalltelefon Mayday. § 5 Rechte des Dom Mit Vertragsunterzeichnung wird der Dom berechtigt, Sissy💄Sandra abzurichten und zu versklaven. Sir Frank kann die Sissy fortan mit immer extremeren Maßnahmen weiterentwickeln und gefügig machen. Sissy💄Sandra kann dazu beliebig und öffentlich benutzt, gedemütigt, geschändet oder gehalten werden. Der Dom ist berechtigt seine Handlungen an der Nutte selbst dann fortzusetzen, wenn ...
... Sissy💄Sandra dem währenddessen widersprechen sollte. Eine solche Reaktion ist für Sandra Teil des Spiels und ihrer Rolle - der Dom muss solchen Reaktionen keine ernstzunehmende Absicht unterstellen. An dem Nutzvieh können sexuelle Handlungen jeder Art, jederzeit und an jedem Ort vorgenommen werden - durch den Dom selbst oder durch von ihm benannte Dritte. Der Master wird der Sissy-Nutte und Ficksau eine weiterführende Erziehung zur Sissy-Hündin angedeihen lassen. Der Herr kann jederzeit Foto- und Filmaufnahmen von der Sklavin anfertigen. Eine Veröffentlichung dieser Foto- und Filmaufnahmen für die Zeit der Sklaverei ist ausdrücklich gewünscht und zulässig. Der Herr und die Sklavin besitzen alle Rechte an diesen Aufnahmen. Sie sind jeder für sich zeitlich unbefristet alleinverfügungsberechtigt. Auf die Nennung von Tabus hat Sissy💄Sandra verzichtet. Sie akzeptiert ausdrücklich, dass sie kein Vetorecht bei der Auswahl und Ausübung der Praktiken hat. § 6 Pflichten der Sklavin Die Nutte hat sich stets weiblich, freizügig, sexy und vor allem nuttig zu kleiden. Wesentliche Merkmale für nuttige Kleidung sind beispielsweise, High Heels oder Stiefel (mind. 10cm Absatz), Nylons oder Strapse, Miniröcke, enge Blusen, Female-Mask sowie ihr Halsband mit Namensplakette. Gibt der Dom ihr ein Outfit vor, hat sie sich an die Vorgaben zu halten. Der Nutte ist oberhalb der Hüfte eine leichte und stets kurz gehaltene Behaarung gestattet. Ihr Intimbereich hat ordentlich glattrasiert und ...