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Vertrag zur Versklavung von Sissy
Datum: 04.07.2026, Kategorien: Transgender,
... aber eindeutig voneinander abgrenzen lassen, sind diese rechtlich gesondert zu beurteilen. Bei diesen Vertragsinhalten kann die Rechtsverbindlichkeit zweifelsfrei vorausgesetzt werden. Die "Rechtfertigende Einwilligung", die als Anlage 1 Bestandteil dieses Vertrags ist, garantiert dem Dom z. B. Straffreiheit und ist rechtlich anerkannt und rechtsgültig. Damit ziehen selbst Praktiken, die auf Außenstehende womöglich wie ein Sexualdelikt oder eine Körperverletzung wirken, keine strafrechtlichen Konsequenzen nach sich - sie erfolgen ausdrücklich mit Einwilligung der Sissy. Durch diese Freiwilligkeit wurde das Recht auf Klage verwirkt. Die Einwilligung kann für die Zukunft aufgehoben, aber niemals widerrufen werden. § 3 Sexuelle Selbstbestimmung Die Sklavin gibt ihr Recht auf sexuelle Selbstbestimmung zu Gunsten des Herrn auf. Der Herr entscheidet über Lust und Leid der Sklavin. Die Sexualität der Sklavin bestimmt ausschließlich der Herr. Als Zeichen des Vertrauens und Verbindlichkeit, ihrer Demut und Dankbarkeit sowie ihrer uneingeschränkten Einwilligung zur Sklaverei, hat Sissy💄Sandra selbst den Vertrag um persönliche Informationen und private Details zu sich ergänzt. Damit will sich die Sissy auch vor sich selbst schützen und davor bewahren, z. B. mangels Courage oder kurzzeitiger Bedenken, die Sklaverei abzubrechen. Sie ist sich 100% sicher in dem, was sie tut. Sie ist sich aller möglichen persönlichen Konsequenzen bewusst und hat deshalb auf eigenen ...
... Wunsch sich über diesen Weg, eine Rückkehr in ihr bisheriges Leben nahezu unmöglich gemacht. § 4 Pflichten des Dom Der Dom bestätigt mit seiner Unterschrift, dass er die Vereinbarungen zur Kenntnis genommen hat und er in Besitz eines Original-Vertrages ist. Sir Frank verpflichtet sich, diesen Vertrag vor dem Zugriff unbeteiligter Dritter zu schützen. Das dient dazu, das Ausbildungsziel nicht zu gefährden - nicht um Sissy💄Sandra persönlich zu schützen. Die Weitergabe oder Veröffentlichung des Original-Vertrages in Verbindung mit der Bekanntgabe der persönlichen Daten ist mit Zustimmung der Sklavin zulässig. Der Dom hat Sissy💄Sandra für ihre Pflichten und Aufgaben optimal ausbilden und ihre natürlichen Veranlagungen zu nutzen und weiterzuentwickeln. Er verpflichtet sich zugleich, die leibliche Unversehrtheit von Sissy💄Sandra zu gewährleisten, besondere Rücksicht auf die familiären Verhältnisse der Sissy zu nehmen und diese nicht zu gefährden. Außerdem verpflichtet er sich, die Ausübung der beruflichen Tätigkeit der Sklavin zu keiner Zeit nachhaltig zu gefährden. Der Herr hat die Nutte regelmäßig „aufzufangen" und sich nach ihrer körperlichen und geistigen Gesundheit zu erkundigen. Der Dom hat es der Nutte immer zu ermöglichen, nach ihrer Benutzung, möglichst zeitnah einen äußerlich gesellschaftsfähigen Zustand erreichen zu können - bezogen auf Kleidung und Gerüche. Zeichnungen oder Gebrauchsspuren sind so zu verabreichen, dass sie in der Regel spätestens nach ...