1. Fana und Luisa - nackt in der Therme


    Datum: 28.11.2019, Kategorien: BDSM Inzest / Tabu

    ... total interessiert.“ „Wer ist denn Melanie“, fragte Fana verunsichert. „Na Frau Zager, unsere Mitbewohnerin“. „Was, nein, da können wir doch nicht nackt hin“. „Ihr könnt nicht nur, ihr müsst. Steht alles hier drin“, sagte Stefan und zeigte auf den Vertrag. Den beiden schwante Übles. Widerwillig folgten sie. In der Küche angekommen berichtete Stefan Melanie kurz. Sie drehte sich zu den beiden um und sagte: „Fana, Luisa. Wie schön, dass ihr euch entschieden habt, eure Noten etwas aufzubessern. Gott seid ihr hübsch. Da werde ich ja ganz wuschig.“ Die Mädchen staunten nicht schlecht. Auch Frau Zager war nackt. Sie hatten nicht gedacht, dass man als Frau in dem Alter noch so knackig aussehen kann. Sie hatte zwar Hängetitten (von drei Kindern), aber ansonsten sah sie echt gut aus. Ihre Scheide war komplett rasiert. Sie war überall leicht gebräunt. Als sie sich kurz bückte, um etwas aus einem Schrank zu holen, sahen sie etwas in ihrem Po. Sie hatte da so eine Art Juwel. Wo waren sie da nur reingeraten. Fana machte sich Vorwürfe. Nur weil sie mal nackt sein wollte, steckten sie jetzt in dieser Sch….
    
    „Hmmhmm“, räusperte sich Stefan, „hier der Vertrag. Überschrift: Benutzungsvertrag zwischen Fana Gerdes, Luisa, in deinem Vertrag natürlich Luisa Moritzke, in Klammern benutzbares Objekt und Stefan Leiberich, Saskia Leiberich und Melanie Zager, in Klammern Besitzer der benutzbaren Objekte.
    
    Paragraf eins - Verfügbarkeit
    
    Das benutzbare Objekt hat seinen Besitzern ab sofort ...
    ... uneingeschränkt zur Verfügung zu stehen. Bis zum 18. Lebensjahr in Absprache mit den Erziehungsberechtigten. Ab dem 18. Lebensjahr 24/7 (rund um die Uhr). Es hat kein Mitspracherecht über die Zeiten der Benutzung. Allen Anweisungen der Besitzer ist ohne Nachfrage, Kritik oder Protest nachzukommen.
    
    Paragraf zwei - Art der Benutzung
    
    Das benutzbare Objekt steht den Besitzern für jegliche sexuelle Praktik uneingeschränkt zur Verfügung. Das benutzbare Objekt verpflichtet sich dabei, jegliche menschliche Ausscheidung auf Verlangen in den Mund zu nehmen und zu schlucken.
    
    Paragraf drei - Verleihung
    
    Das benutzbare Objekt steht allen Personen, die die Besitzer vorsehen, im verabredeten Umfang durch die Besitzer zur Verfügung. Den Anweisungen dieser Personen ist ohne Nachfrage, Kritik oder Protest nachzukommen.
    
    Paragraf vier - Öffentlichkeitsarbeit
    
    Bei allen Aktivitäten darf das benutzbare Objekt uneingeschränkt fotografiert und gefilmt werden. Die Aufnahmen dürfen mit und ohne Zustimmung des benutzbaren Objektes veröffentlicht werden, sowohl in Printmedien, über Aushänge als auch online.
    
    Paragraf fünf - Sanktionen
    
    Bei Verstoß gegen diesen Vertrag haben die Besitzer das Recht, dem benutzbaren Objekt selbst eine Strafe aufzuerlegen oder das benutzbare Objekt an die Behörden zur Strafverfolgung zu übergeben, z. B. wegen Urkundenbetrugs oder Diebstahl.
    
    Dieser Vertrag kann einseitig durch die Besitzer jederzeit um weitere Paragrafen erweitert oder verändert werden.
    
    Mit ...
«12...6789»