1. Institut Fellatio


    Datum: 11.10.2018, Kategorien: Nicht festgelegt,

    ... Enden stehenden Schülerinnen dazwischen jeweils zweimal, wobei diese angehalten sind, primär auf Fotze und Titten zu zielen, sowie ansonsten möglichst lange Längsstriemen auf Vor- und Rückseite des Oberkörpers zu verursachen.
    
    In mehreren Schritten werden immer kraftvollere Hiebe befohlen, und bald beginnt sich der Körper der Delinquentin zu röten. Die Bestrafung in der Stufe "äußerste Kraft" wird dann solange fortgesetzt, bis auch das letzte Stückchen zugänglicher Haut mit sich überkreuzenden Striemen versehen ist. Die eine oder andere hat bis dahin bereits das Bewußtsein verloren, die Bestrafung wird deshalb aber nicht unterbrochen oder beendet.
    
    Nach dem letzten Peitschenhieb wird die Drehung verlangsamt, und der Helm entfernt, so dass sich die Ärztin der Blessuren annehmen kann. Diese Behandlung besteht mindestens darin, dass der ganze Körper der Delinquentin mit jodhaltiger antiseptischer Flüssigkeit eingepinselt wird. Falls eine besonders tiefe Strieme, in der Regel von einer der beiden Bullenpeitschen verursacht, genäht werden muss, wird die Drehung dafür kurz gestoppt.
    
    Solange es der körperliche Zustand der Delinquentin erlaubt, idealerweise bis der Heilungsprozess gut fortgeschritten ist, wird sie im sich drehenden Gestell belassen. Damit ersparen wir ihr zwar auch Aufliegeschmerzen, die sie durchaus verdient hat, aber primär dient das dazu, sie durch permanente Unbequemlichkeit und Dehnungsschmerzen am Schlafen zu hindern, so dass sie ausgiebig über ihre ...
    ... Verfehlung reflektieren kann. Sie wird permanent medizinisch überwacht, und erhält stündlich Wasser und ggf. Medikamente, aber keine Nahrung. Sobald nötig, wird sie auf die Krankenstation verlegt.
    
    Die Delinquentin fällt hierdurch für mindestens eine Woche im Schulungsbetrieb aus, und muss diese Zeit selbstverständlich nachdienen. Es ist noch niemals passiert, dass eine Schülerin diese Strafe mehrfach bekommen hat. Gegen Ausbildungsende wird die zugrundeliegende Straftat aber grundsätzlich vorgetäuscht, damit keine diese Erfahrung am eigenen Leib missen muss. Die bei uns ausgebildeten Mundfotzen sollen niemals einen Mann beim Fellatio verletzen, auch nicht versehentlich. Besser können wir das nicht gewährleisten.
    
    Im aktuellen Ausbildungsgang hat es ausgerechnet die richtig fette Schlampe geschafft, einen Ausbilder, der sie nur mal eben so beim Durchqueren der Eingangshalle, in der sie sich ausgeruht hat, auf ihrem Nadelbett in den Mund ficken wollte, weil er nun mal auf besonders fette Weiber steht und sich deshalb nicht zurückhalten konnte, mit den Zähnen zu kneifen. Ihre lahme Entschuldigung, dass sie es nicht mehr ausgehalten hat, weil sich während des lang andauernden Mundficks die Nadeln immer weiter in ihre Fettpolster am Arsch und Rücken gebohrt haben, hat natürlich strafverschärfend gewirkt.
    
    Sie hatte standardmässig schon reichlich Blessuren, so dass die kollektive Auspeitschung zur Gewährleistung eines Erziehungserfolges in ihrem Fall zu verlängern war, weil sie ...
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