1. Ich weiß, wer dich letzten Sommer 02


    Datum: 01.03.2024, Kategorien: BDSM

    ... Überschrift. Linda nickte eifrig.
    
    „Ja, dort stehen alle Regeln drin. Du kannst natürlich noch gerne selbst welche hinzufügen, aber ich denke, dass der so schon recht umfangreich ist und auf alle Eventualitäten zugeschnitten ist.", antwortete sie ihm begeistert.
    
    Peter las einen Punkt nach dem anderen durch. Der ganze Vertrag beinhaltete eigentlich nur Regeln, die sie betrafen und fast keine die ihn betrafen. Außer dass er sie bei nicht Einhaltung der Regeln zu betrafen hätte. Die Art der Bestrafung lag dabei in seinem Ermessen, je nachdem wie stark das Vergehen ist.
    
    § 1
    
    Die Sklavin steht ihrem Herrn außerhalb ihrer Arbeitszeit zur Verfügung. Alle in diesem Vertrag vereinbarten Regeln und Aufgaben können von ihrem Herrn in dieser Zeit mit sofortiger Wirkung eingefordert werden.
    
    § 2
    
    I. Der Herr kann über die Sklavin nach freiem Ermessen verfügen, oder dieses Recht zeitweise auf Andere übertragen.
    
    II. Der Herr wird alle Aktivitäten im Zusammenhang mit Dritten vorher mit der Sklavin besprechen und sicherstellen, dass hierbei keine grundsätzlich festgelegten Grenzen verletzt werden.
    
    III. Der Herr garantiert, die Anonymität und Unantastbarkeit der Sklavin in seinem Bekanntenkreis zu wahren und ihn vor Dritten zu beschützen.
    
    1.Hierbei gelten Ausnahmen für einen, von beiden Vertragspartnern festgelegten, Personenkreis. Diesem Personenkreis ist die Sklavin in ihrer Position bekannt und hat sich auch in deren Anwesenheit ihrem Stand nach zu ...
    ... verhalten.
    
    2.Zudem hat dieser Personenkreis im Beisein des Herrn unbegrenzten Zugriff auf die Sklavin. Die festgelegten Personen dürfen mit der Sklavin alles machen, vorausgesetzt ihr Herr schreitet nicht ein, um die Sklavin zu schützen.
    
    3.Der Herr der Sklavin hat immer das letzte Wort. Personen, die sich hieran nicht halten, werden umgehen aus diesem Personenkreis ausgeschlossen.
    
    § 3
    
    I. Alle Aktivitäten des Herren, die das Leben der Sklavin in Gefahr bringen, oder einen unheilbaren Schaden verursachen könnten, sind unzulässig und tabu.
    
    II. Der Herr garantiert der Sklavin, keinerlei Handlungen vorzunehmen, die bleibende Schäden an Geist oder Körper der Sklavin nach sich ziehen können. Nach Beendigung des Vertrages wird die Sklavin ohne deutliche Kennzeichnung, welcher Art auch immer, aus dieser Beziehung hervorgehen.
    
    § 4
    
    I. Das Eigentum der Sklavin bleibt von diesem Vertrag unberührt.
    
    II. Die Sklavin darf ihren erlernten Beruf ausüben. Keine Vereinbarung in diesem Vertrag darf den beruflichen Werdegang der Sklavin beeinflussen oder gefährden.
    
    § 5
    
    Die Sklavin wird sich mit allen Kräften bemühen, ihrem Herrn perfekt zu dienen, gehorsam zu sein und vorausschauend jene Handlungen zu unternehmen, die ihr Herr von ihr erwartet.
    
    § 6
    
    I. Der Herr kann die Sklavin für Verfehlungen nach seinem Ermessen bestrafen. Die Sklavin hat nicht das Recht Kritik an der Strafe oder dem Strafmaß zu üben.
    
    II. Die Sklavin hat das Recht zu weinen, zu schreien und zu betteln, aber ...
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