1. §1300 Und Was Danach Geschah


    Datum: 03.07.2025, Kategorien: Erotische Verbindungen,

    ... Juristin für mich, ich habe keine Erfahrung."
    
    (Naja, so vergnügt wie er schaut, hat er wenigstens keine Angst davor. Und mit Frauen im Allgemeinen hat er bestimmt einige Erfahrung. Und im Besonderen auch...)
    
    Er will wissen: „Erzählen sie mir davon. Haben sie dann auch mit richtig harten Jungs zu tun?"
    
    (Vielleicht sollte es mir schmeicheln, dass er sich mit mir abgibt.)
    
    „Ach was, meistens sind das kleine Fische. Die Öffentlichkeit macht sich ganz falsche Vorstellungen von unserem Beruf. Da geht es überhaupt nicht so zu wie in den Fernsehkrimis!"
    
    (Und mein Mann war die letzten Male, da ich ihn versucht hab zu vernaschen -- das war bevor ich sein Verhältnis mit dieser Schlampe entdeckt hab -- auch alles andere als einharter Junge... Da bin ich auch schon nicht mehr auf meine Kosten gekommen.)
    
    „Noch nicht mal mit denen kenne ich mich aus."
    
    „Da haben sie nichts versäumt."
    
    „Wer weiß, was ich mir mit ihnen einhandle? Am Ende kriegen sie mich noch mit §1300 Strafgesetzbuch dran?"
    
    „Das StGB hat keinen §1300, das endet nach §358. Sie meinen wahrscheinlich §1300 BGB?"
    
    (Woher kennt er diesen obskuren §1300? Der war bei den Jurastudenten meiner Generation die volle Lachnummer gewesen, das Musterbeispiel für ein absurdes Gesetz, das sich um Jahrzehnte überlebt hatte und das man trotzdem noch lernen musste -- frau auch! - obwohl keiner es ernst nahm oder gar noch anwendete. Ein Mann, der einer Frau durch ein Heiratsversprechen die Jungfräulichkeit abgegaunert ...
    ... hatte, hätte dafür Entschädigung zahlen müssen! Das war so abstrus, dass es bei jeder Party, auf der auch nurein Jurastudent war, unweigerlich zur allgemeinen Erheiterung zum Besten gegeben worden war.)
    
    „Sehen sie, ich weiß gar nichts. Bin ich in Gefahr?"
    
    (Dazu macht er künstlich ein betroffenes Gesicht. Schlawiner! Ein Zufallstreffer war das wohl nicht mit dem 1300er!)
    
    Ich muss jetzt doch lachen: „Nein, den Kranzgeld-Paragraphen gibt es schon lang nicht mehr."
    
    (Vielleicht hatte der 1300er ja als Partygag bis heute überdauert. Und der Merkspruch: „Der Heil'ge Geist ist bass verwundert: Maria klagt auf dreizehnhundert" mag auch Nicht-Juristen leicht im Gedächtnis bleiben.)
    
    „Der war aber auch wirklich nicht mehr zeitgemäß!"
    
    (Das ist der Beweis: Es war kein Zufallstreffer! Er hat es selbst zugegeben, dass er schon wusste, worum's da ging! Erwischt!)
    
    „Richtig, aber deswegen ist er nicht weggefallen, sondern weil er dem Gleichheitsgrundsatz zwischen Mann und Frau widersprach - sonst hätten wir ihn vielleicht immer noch. Das erste Mal hat ein Gericht allerdings schon 1972 mit dieser Begründung eine Forderung abgelehnt, und wirklich gestrichen wurde der Paragraph erst 1998. Seitdem sind die Männer restlos sicher davor. - Und die §§176 und 182 StGB sind bei mir auch nicht anwendbar..."
    
    (Manuela, was soll das?)
    
    „Kenne ich nicht. Worauf beziehen sich die?"
    
    „Verführung Minderjähriger."
    
    (Nein, die Zeiten, in denen ich meinen großen Bruder bestechen musste, ...
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