1. 6.7. Verurteilung als Sexsklavin an Bord der Privatjacht


    Datum: 27.06.2026, Kategorien: Voyeurismus / Exhibitionismus

    ... entsprechende Honorar für ihre Dienste als Hure wird von der Gerichtskasse übernommen.
    
    Ihr gesamter Aufenthalt während der Reise, Sex, Bestrafung, Körperpflege und Schlafen findet in der Öffentlichkeit statt. Sie wird daher keine eigene Kabine bekommen, sondern hier in diesem Bereich unter dem Baldachin während der Reise wohnen und schlafen.
    
    Sie muss die öffentliche Toilette und die offenen Duschen am Schwimmbad hier hinter diesem Raum benutzen. Die Türe zur Toilette wurde bereits entfernt, sodass auch dies öffentlich geschieht.
    
    Der Antrag von Hanna, ihr das Handy wieder auszuliefern, wird abgelehnt. Sie soll keine Möglichkeit haben, mit ihrem Ehemann oder jemand anderem Kontakt während der Reise aufzunehmen. Ihrem Antrag, ihr die Antibabypillen zu überlassen, wird ebenfalls abgelehnt.
    
    Ihr Ehemann Horst hat sich als leitender Manager besonders schuldig gemacht. Er wird uns tagsüber nun hier als Barkeeper und Kellner in dieser jetzigen Kleidung mit dem zur Schau getragenen Geschlecht bedienen.
    
    Während der gesamten Reise darf er keinen Kontakt zu seiner Frau herstellen. Daher wurde auch ihm das Handy entzogen. Beide Ehepartner dürfen während dieser Zeit nicht miteinander sprechen.
    
    Als unser Kellner hat er 16 Stunden hier Dienst zu leisten, während er zusehen muss, wie seine Frau als Sexsklavin von allen benutzt wird. Er hat kein Recht in irgendeiner Weise einzugreifen. An dem freiliegendem Geschlecht sind seine Reaktionen für jeden erkenntlich.
    
    Die Nächte ...
    ... wird er fern von seiner Frau in einer Kabine zusammen mit unserer professionellen Dame Astrid verbringen, mit der er dann die aufgestaute Lust ausleben darf.
    
    Verletzt einer der Ehepartner die Auflagen dieses Urteils, dann sind als Strafe eine angemessene Anzahl Hiebe mit der Peitsche für beide Partner vorgesehen."
    
    Nun zur Begründung: Hanna hat in einer schriftlichen Erklärung bestätigt, dass sie diese Reise mit dem Ziel angenommen hat, sich freiwillig als Sexsklavin zur Verfügung zu stellen. Sie hat auch bestätigt, dass dieses Angebot auch als Ehefrau von Horst bestehen bleibt. Insoweit entspricht das Urteil ihrem Wunsch.
    
    Dabei hielt er die Erklärung hoch, die ich eben noch unterschrieben hatte. Mein Mann sah mich entsetzt an "Wie konntest du nur". Zweifel kamen mir. Hatte mein Mann vielleicht doch nicht so freiwillig diesem Gerichtsspektakel zugestimmt?
    
    Wolfgang fuhr unbeirrt fort: "Eine Strafe für Hanna ist lediglich der fehlende Kontakt und der Sex mit ihrem Mann. Ihre Hauptmotivation für ihren außerehelichen Sex war nach unseren Ermittlungen immer, anschließend im Sex mit ihrem Ehemann die Erfüllung zu finden. Die innige Verbindung zu ihrem Mann wird auch durch den Sprach- und Kontaktverbot mit ihm durchbrochen. Dadurch soll sie sich uns wie eine Hure vollkommen ausgeliefert fühlen.
    
    Der Entzug der Antibabypille ist nicht nur eine besondere Strafe für Hanna. Die Gewissheit, sie während der Reise zu schwängern, dürfte auch für alle Beteiligten ein besonderer ...
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