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Vertrag zur Versklavung von Sissy
Datum: 04.07.2026, Kategorien: Transgender,
... zu werden, was sie ist, nimmt Sissy💄Sandra dieses Risiko billigend in Kauf. Die Versklavung und Abrichtung durch den Dom, steht für sie über Allem. § 1 Vertragszweck Der Vertrag definiert die Spielregeln der sexuellen Beziehung der Vertragspartner (Dom / Sub) zueinander. Er grenzt die gegensätzlichen Rollen und Rahmenbedingungen für die Sklaverei voneinander ab. Zur Sklaverei kommt es deshalb, da sich die Sub freiwillig dem Dom unterordnet. Sklaverei ist ein Über- bzw. Unterordnungsverhältnis zwischen dem Herrn und seiner Sklavin. Der Herr übt sein Erziehungsrecht über die Sklavin aus. Die Sub wird konsequent zu einer demütigen Sklavin erzogen. Ermahnungen, Züchtigungen und Erniedrigungen können Mittel der Erziehung sein. Die Sklavin hat Anordnungen des Herrn zu befolgen und sich den Erziehungsmaßnahmen und der Zucht des Dom klaglos zu unterwerfen. Für eine erfolgreiche Zucht der Sub, muss sie sich im Vorfeld der Vertragsunterzeichnung aller Konsequenzen ihrer erbetenen Zucht bewusst sein. Sie muss zudem alle persönlichen sowie körperlichen Anforderungen und Voraussetzungen erfüllen. Nur dann werden die Sissy und der Dom diesen Vertrag aus freiem Willen unterschreiben. xxxxxxxxxx Master F. - Sir Frank - Dom - Herr yyyyyyyyyy Sissy💄Sandra - Sub - Sklavin - Nutte Bei den Vertragsparteien handelt es sich um folgende geschäfts- und rechtsfähige Personen: Die Vertragspartner haben den gemeinsamen Wunsch und jeweils ein besonders intensives Verlangen ...
... danach, Praktiken und Handlungen aus dem Bereich des BDSM anzuwenden. Die Sub verspürt außerdem das Verlangen, sexuell fremdgesteuert, öffentlich erniedrigt und immer wieder gedemütigt zu werden. Sie bekennt sich ihrer devoten Neigung und versichert, dass sie um diesen Vertrag gebeten hat. Die Vertragslaufzeit ist unbefristet und wird als Zeit der Sklaverei bezeichnet. Der Dom hat jederzeit das Recht, die Sklaverei mit sofortiger Wirkung zu beenden. Dieses Recht steht der Sissy nicht zu. Sie ist dabei auf die Gunst des Dom angewiesen, da sie als Sklavin gegenüber ihrem Herrn als Unfrei gilt und ihm mit Körper und Geist uneingeschränkt zur Verfügung steht. Sobald der Dom einen von Sissi Sandra unterschriebenen Vertrag hat, gilt dieser als einseitig rechtsverbindlich. Dabei spielt es keine Rolle, ob der Vertrag in Papierform und handschriftlich unterschrieben vorliegt oder als digitale Datei zum Beispiel PDF. Der entscheidet dennoch über den Beginn seiner Zucht. Anders sieht es aus, wenn es einen Vertrag in Papierform gibt, den beide Vertragsparteien handschriftlich unterschrieben haben. In dem Fall ist der Vertrag sofort unmittelbar rechtskräftig geworden. Bis dahin gelten alle Vereinbarungen dieses Vertrages als schwebend wirksam. § 2 Rechtliche Würdigung "Sex-Verträge" gelten nach aktueller Rechtsauffassung als sittenwidrig und sind in der Rege damit nichtig. Dieser Rechtsauffassung kann sich dieser Vertrag nicht komplett entziehen. Da sich bestimmte Vertragsinhalte ...