1. Pauline, Vertrag und Entscheidungen


    Datum: 08.09.2020, Kategorien: BDSM

    ... und bedankt sich sehr dafür, dass er sich die Mühe macht das zu tun. Pauline Färber wünscht sich, dass darin alles enthalten ist, was ihre Zukunft nach den Vorstellungen von Thorsten Leonhardt bestimmen wird.
    
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    Grundsätzliche Erklärungen und Definitionen
    
    §1 Pauline Färber wird nachfolgend im Vertrag nur „die SKLAVIN" genannt oder mit dem Namen bezeichnet, den sie sich selbst gewählt hat. „Ficksau". Pauline Färber, die SKLAVIN „Ficksau", versteht und akzeptiert, dass diese Bezeichnung sie von Abschluss des Vertrages an definiert und zu ihrem eigentlichen Namen wird.
    
    §2 Thorsten Leonhardt wird nachfolgend im Vertrag nur als „der EIGENTÜMER" benannt und bestimmt ansonsten selber, wie er benannt werden will. Die aufgeführten Regelungen betreffen in erster Linie den EIGENTÜMER, wobei die Eigentumsrechte an andere Personen übertragen werden können und solche Personen, denen Rechte auf die SKLAVIN übertragen werden, sei es zur weiteren Erziehung oder Nutzung, werden als Besitzer bzw. Nutzer definiert. Grundsätzlich gelten alle Regeln gegenüber dem EIGENTÜMER auch gegenüber Besitzern und Nutzern und diese werden nur da explizit erwähnt, wo es im Rahmen der Regeln Besonderheiten aufgeführt werden.
    
    §3 Der Vertrag betrifft die SKLAVIN und den EIGENTÜMER in Form einer D/s Beziehung im Sinne einer BDSM Beziehung zueinander. Die SKLAVIN definiert sich als masochistisch, submissiv, willentlich hörig, bedingungslos, ohne Einschränkungen, Tabus, oder festgelegte grenzen. Sie ...
    ... betrachtet sich selbst als verfügbares Eigentum des EIGENTÜMERs. Der EIGENTÜMER ist sich seiner absoluten Verfügungsmacht und der Verantwortung bewusst die SKLAVIN nach den Regeln des Vertrages mit sich bringt.
    
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    Dauer, Bindung, Wirksamkeit und Gültigkeit des Vertrages
    
    §4 Der geschlossene Vertrag und seine eingegangenen Regelungen sind unbeschränkt ab Unterschrift gültig und bleiben unbefristet bestehen.
    
    §5 Dieser Sklavenvertrag gilt auf gegenseitigen Wunsch ganz ausdrücklich auf unbestimmte Zeit oder bis zum Ende des Lebens der SKLAVIN, es sei denn, er wird einseitig vom EIGENTÜMER gekündigt. Die SKLAVIN hat keinen Rechtsweg dagegen, wenn er vom EIGENTÜMER gekündigt wird.
    
    §6 Die SKLAVIN hat keinerlei eigenes Recht, diesen bindenden, aber dennoch in weiten Teilen rechtsunverbindlichen, SKLAVEN-Vertrag zu kündigen. Die Bestimmungen dieses Vertrages werden zusätzlich auf Video aufgezeichnet und der komplette Vertrag dabei von der SKLAVIN unter Angabe von Namen, Alter und Adresse in die Kamera vorgelesen werden. Nach der gemeinsamen Unterzeichnung des Vertrages wird der Status des SKLAVIN für immer festgelegt und das Verhältnis gegenüber dem EIGENTÜMER dauerhaft.
    
    §7 Der EIGENTÜMER kann die SKLAVIN jederzeit aus seinen Diensten entlassen, aber sie bleibt dennoch eine SKLAVIN, ein Objekt und Ware, die der EIGENTÜMER frei zu gleichen Vertragsbedingungen im Internet oder anderswo anbieten, versteigern und verkaufen kann oder die an einen anderen neuen EIGENTÜMER ...
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