Pauline, Vertrag und Entscheidungen
Datum: 08.09.2020,
Kategorien:
BDSM
... EIGENTÜMER von jeglicher Schweigepflicht und überträgt Vollmachten für alle Lebensbereiche an ihren EIGENTÜMER. Die SKLAVIN bevollmächtigt den EIGENTÜMER in allen Belangen des Lebens für die SKLAVIN rechtsverbindliche Verträge und Vereinbarungen einzugehen. Die SKLAVIN überträgt alle rechtlich relevanten Entscheidungen, die ihr Leben betreffen mit unbefristeter Vollmacht an ihren EIGENTÜMER.
§18 Die SKLAVIN verliert das Recht auf einen Vor- und Nachnamen und auf jede andere Identität, die ihr nicht von ihrem EIGENTÜMER angewiesen wird. Ab sofort wird sie von sich selbst nur noch in der dritten Person mit „SKLAVIN", oder einer Objektnummer, oder ihrem selbstgewählten Namen „Ficksau" oder einer zugeteilten Bezeichnung benannt.
§19 Die SKLAVIN ist dazu verpflichtet und bedingungslos bereit allen Anweisungen des EIGENTÜMERS, unverzüglich und ohne Widerworte, Folge zu leisten. Die SKLAVIN hat nicht das Recht sich gegen Anweisungen zu wehren.
§20 Es wird absolut KEIN Sicherheitswort (Safeword) für die SKLAVIN geben. Die SKLAVIN bittet nachdrücklich und aus tiefstem masochistischem Herz heraus darum, dass ihr jede Rücksicht oder Fürsorge verwehrt bleibt, sofern der EIGENTÜMER, von sich aus, sie nicht für unabdingbar in einer bestimmten begrenzten gefährdeten Situation hält.
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Daraus ergeben sich folgende Verpflichtungen und bindende Zusagen des Vertrages:
§21 Ausnahmslos gelten alle Regeln, für alle Situationen und Orte, zu einem jedem unbestimmten Zeitpunkt, sei ...
... es sowohl, wenn nur der EIGENTÜMER alleine anwesend ist oder es in Anwesenheit anderer Personen oder in der Öffentlichkeit ist. §22 Die SKLAVIN wird ihrem Meister dienen, gehorchen und ihm auf jede nur denkbare Art und Weise versuchen zu gefallen. Ihr Körper und Geist sind frei verfügbares Eigentum ihres hiermit selbstgewählten EIGENTÜMERS.
§23 Die SKLAVIN verpflichtet sich, auf unbegrenzte Dauer vollständiges tabuloses masochistisches Eigentum des EIGENTÜMERS zu werden und sich dem EIGENTÜMER in jeder Hinsicht vollständig und unwiderruflich jederzeit voll verfügbar zu unterwerfen und auszuliefern. Es gibt keine Grenzen von Ort, Zeit oder Situation, in der die SKLAVIN sich weigern kann, einem Wunsch oder Befehl des EIGENTÜMERS zu gehorchen.
§24 Die SKAVIN wird zukünftig von nun an niemals mehr die Möglichkeit haben, nach ihrem eigenen Wunsch zu handeln, sondern wird durch eine Kombination aus systematischer Abrichtung, gezielter Demütigung und Bestrafung zum immer weiter fortschreitenden vollständigen Gehorsam erzogen. Der Status und die Pflichten der SKLAVIN sind dauerhaft und werden 24 Stunden am Tag, 7 Tage die Woche, jeden Tag des Jahres ohne vorhersehbare Erlaubnis zu oder planbare Bereitstellung von Freizeit für die SKLAVIN zu erfüllen, unabhängig davon, ob der EIGENTÜMER persönlich anwesend ist, vertreten wird oder nicht vor Ort ist. Durch die Ausführung dieses Vertrages hat die SKLAVIN ihren Körper, ihre Persönlichkeit und ihre gesamte Existenz jederzeit und in ...