Pauline, Vertrag und Entscheidungen
Datum: 08.09.2020,
Kategorien:
BDSM
... jeder Form an den EIGENTÜMER zu übergeben.
§25 Die SKLAVIN hat absolut keinerlei Recht auf eine selbstbestimmte Privatsphäre irgendeiner Art. Wenn der EIGENTÜMER nach ihren Gedanken und Gefühlen gefragt wird, wird die SKLAVIN jederzeit wahrheitsgemäß und vollständig antworten. Die SKLAVIN wird dem EIGENTÜMER umgehend auf Abfrage alle, selbst die dunkelsten und perversesten verworfenen Gedanken und Ängste und Wünsche gestehen.
§26 Vor allem wird Hauptaugenmerk der SKLAVIN darauf liegen, ihrem EIGENTÜMER zu gefallen, in der sklavischen Hoffnung, dass sie ihm in allem, was sie tut, tatsächlich gefällt, ob sie in seiner Gegenwart ist oder nicht. Der Meister und EIGENTÜMER weiß um ihr sexuelles, perverses, animalisches und masochistisches Potenzial. Er weiß, was das Beste für die SKLAVIN ist und wie wichtig es ist, dass sie auch jederzeit ein gutes Beispiel für andere Frauen mit ähnlichen Neigungen gibt, die um sie herum anwesend sein könnten.
§27 Als Gegenleistung wird der EIGENTÜMER versuchen, die SKLAVIN, sein rechtloses Eigentum, zu seinem eigenen Vorteil und seinem ganz eigennützigen Vergnügen in absolut jeder von ihm gewünschten Weise zu benutzen. Die SKLAVIN steht dem EIGENTÜMER vollständig, ohne jede Einschränkung, zur Verfügung, um eine vom EIGENTÜMER befohlene Aufgabe auszuführen oder sich ihr auszuliefern.
§28 Die SKLAVIN erkennt an, dass der EIGENTÜMER, von Natur aus, ein engagierter Sadist und dominanter Mann ist und dass die SKLAVIN deswegen Schmerzen, ...
... Entbehrungen, Erniedrigung und Demütigung erleiden muss, die auch mal weit über ihre Ausdauer und vermutete Belastbarkeit hinausgehen können. Der EIGENTÜMER nimmt die SKLAVIN auch in dieser Hinsicht als seinen Besitz, Objekt und auf jede Weise benutzbares Eigentum an, insbesondere, um die SKLAVIN planvoll nach seinen Wünschen und Bedürfnissen zu demütigen, zu fordern, immer wieder zu belasten, sogar zu fordern, in allen Öffnungen nach Bedarf sexuell intensiv zu benutzen und zu bestrafen, wie er das will, ohne Gnade, Atempause oder Rücksichten, mittels sadistischen und erniedrigenden Befehlen und dauerhafter Verpflichtungen, die den masochistischen Neigungen der SKLAVIN so sehr entsprechen.
§29 Darüber hinaus versteht die SKLAVIN, dass der EIGENTÜMER ständig neue Herausforderungen, Prüfungen, Zumutungen, Qualen und demütigende Grausamkeiten erfinden möchte, denen die SKLAVIN zu seinem Vergnügen ausgesetzt sein wird, und die Einhaltung durch jede erforderliche Bestrafung, Zwang, Qual oder Erniedrigung durchsetzen möchte.
§30 Die SKLAVIN vertraut ihrem EIGENTÜMER bedingungslos: Seinen Verantwortlichkeiten, seinen Fähigkeiten, seinen Bedürfnissen, seinem planvollen Sadismus und seiner Sorge um ihre sklavische Fortbildung, ihrer emotionalen, psychischen, sozialen, sexuellen und körperlichen Fähigkeiten und zur Erweiterung ihrer Leidenschaft und absoluten Hingabe.
§31 Die SKLAVIN erklärt hiermit, dass sie sich dessen voll und ganz bewusst ist, dass sie von nun an gar nichts ...