Pauline, Vertrag und Entscheidungen
Datum: 08.09.2020,
Kategorien:
BDSM
... dazu angewiesen worden ist. Die SKLAVIN wird den EIGENTÜMER mit Namen ansprechen und nicht mit einem Titel. Allerdings hat die SKLAVIN trotz einer gewissen Zurückhaltung in der Öffentlichkeit, offensichtlich leicht erkennbar bescheiden, unterwürfig, gehorsam und demütig hinter dem Herrn zurückzustehen. Sowohl physisch als auch in der Art und Weise, wie sie sich dem EIGENTÜMER gegenüber verhält. In Anwesenheit des EIGENTÜMERS darf sie selbst nichts von sich aus entscheiden, z.B. setzt sich, isst, trinkt die SKLAVIN immer erst nach dem EIGENTÜMER und nur dann, wenn der EIGENTÜMER ihr durch Ansprache, Zeichen oder Zunicken erlaubt es zu tun.
§88 Die SKLAVIN hat außerhalb von Benutzung, Diensten und sexueller Hingabe immer höflich, respektvoll, devot, kleinlaut, demütig gegenüber dem EIGENTÜMER und dritten Personen zu sein. Ihr generelles Verhalten hat unterwürfig zu sein und zu zeigen, dass sie im Status und Rang unter allen anderen Wesen steht, denen sie begegnen wird. Die SKLAVIN wird niemals argumentieren, auf etwas bestehen, etwas verlangen oder einfordern. Die SKLAVIN wird immer nachgeben, Weisungen folgen, Ansprüchen gerecht werden und hat keinerlei Rechte auf den Respekt anderer sich selbst gegenüber und wird das durch Körperhaltung, Ton und Ausstrahlung zum Ausdruck bringen.
§89 Wenn die SKLAVIN handelt, also etwa beispielsweise geht, läuft, sitzt, steht, liegt, tanzt, bedient, aufräumt, kniet, die Hand ausstreckt, spricht oder zuhört -- sie wird dies möglichst ...
... immer auf sexuelle/erotisch/sklavisch provokante Weise tun, wie subtil auch immer nötig, um, je nach Situation und anwesenden Personen, Aufsehen zu erregen oder gerade noch grenzwertig Aufsehen zu vermeiden. Unter anderem mit der Hoffnung, dass besonders andere anwesende Frauen, aber auch alle Männer um sie herum, den Grund ihrer Selbstdarstellung erahnen oder offensichtlich erkennen können. Es ist unter Umständen ein Ziel, dass ihre Leistungen als bedingungsloses Eigentum besonders von Frauen mit ähnlichen Neigungen für bewundernswert angesehen werden und, dass sie dadurch angeregt versuchen werden, ihr nachzueifern, ohne dass sie ihre Unsicherheiten oder ihre fehlgeleiteten selbstbewussten Gedanken sie davon zurückhalten können. Sie hat das beste Beispiel für richtiges weibliches Verhalten einer selbstbewussten demütigen submissiven SKLAVIN, das Eigentums eines EIGENTÜMERS, zu geben -- besonders, wenn der EIGENTÜMER oder jemand, den er dazu ausgewählt hat, in der Nähe ist, um das Verhalten der SKLAVIN zu betrachten, zu untersuchen, zu überwachen und zu bewerten. Ihr Hauptziel muss es jedoch sein, sich in allem, was sie in ihrem neuen Leben als willenloses Objekt und tabuloses Eigentum in Zukunft tut, so natürlich und scheinbar mühelos tut, sich so frei wie möglich, bewusst als ergebene SKLAVIN zu verhalten, als ob sie sich dafür nicht einmal anstrengen würde und dieses einfach nur ihre einzig wahre Natur und selbstverständliche Existenz ist.
§90 Die SKLAVIN wird ihrem ...