1. Pauline, Vertrag und Entscheidungen


    Datum: 08.09.2020, Kategorien: BDSM

    ... einzunehmende Position, in der die SKLAVIN zu warten hat, wird ihr von ihrem EIGENTÜMER vorgegeben. Für Nutzer aller Art gilt dasselbe, nur dass bei ihnen die SKLAVIN selbstständig Ort und Präsentationsposition wählt, an dem sie auf weitere Verwendung zu warten hat.
    
    §97 Jede Gelegenheit, ihrem EIGENTÜMER durch ihre Hingabe, ihrem ausgelebten Masochismus, ihrer uneingeschränkten Willigkeit und ihre angeborene perverse Natur zu gefallen, ihn auf sein tabuloses Objekt stolz zu machen und ihm ihren Wert und Nützlichkeit zu beweisen, ist der SKLAVIN vor allem Anderen in ihrem Leben wichtig. Daher wird sie jede sich bietende Gelegenheit nutzen, um nach besten Kräften und auch unter den allerschwierigsten Umständen, ungehemmt von jeder Einschränkung, nach ihren Neigungen und allen denkbaren Wünschen und Bedürfnissen ihres EIGENTÜMERs und anderen zu erfüllen, wie herausfordernd sie auch immer sind.
    
    §98 In der Erfüllung ihrer Aufgaben und Anforderungen durch ihren EIGENTÜMER und andere, hat die SKLAVIN sich immer, sofern nicht anders angeordnet, sowohl körperlich hingebend als auch sich verbal oder mit entsprechenden leidenschaftlichen Lauten sinnlich voll und ganz auf das zu reagieren, was auch immer mit ihr gemacht wird. Die Rückmeldung, Darstellung und das offensichtliche Ausleben ihrer Gefühle, ihrer Emotionen und dem was sie an Lust und Leid verspürt und ihre instinktiven unkontrollierten körperlichen Reaktionen sind wichtig, um nach außen zu vermitteln, wie sie auf ...
    ... ihren Gebrauch reagiert. Die SKLAVIN darf niemals einen Teil dieser Reaktionen zurückhalten, ganz unabhängig davon, wie intensiv sie sein mögen, es sei denn, sie wird in der Hinsicht beschränkt.
    
    §99 Um diese Reaktionen zum Vergnügen, zur Befriedigung oder zur Orientierung des EIGENTÜMERS und anderer zu erzeugen oder zu erhalten, müssen die körperlichen und mentalen Grenzen der SKLAVIN in keinerlei Weise in Betracht gezogen oder eingehalten werden. Ganz im Gegenteil bittet die SKLAVIN mit ihrer Unterschrift den EIGENTÜMER ausdrücklich darum theoretische Grenzen nicht zu berücksichtigen oder zu respektieren. Sie bittet darum jede scheinbare Grenze zu überschreiten und keinerlei Rücksicht zu nehmen. Dieser Bitte wird entsprochen und bis auf bleibende Schäden oder lebensgefährdende Maßnahmen, wird die SKLAVIN willig alle Manipulationen, unabhängig von Intensität und Herausforderung, ihres Körpers und Verstandes annehmen.
    
    §100 Selbst wenn die SKLAVIN nicht unter Benutzung, Verwendung, Verwertung und zur Verfügung steht, wird sie immer, wenn sie Titten, Nippel, Votze oder Klitoris selber mit ihren Händen, Fixierungen, Instrumenten oder Sexspielzeugen in irgendeiner Weise berührt und spürt, sich ebenso voll und ganz körperlich und mental in das Erleben von Lust und Leid geben und sich als das durch und durch animalisch sexuelles Wesen erleben, dass genauso auf dieselbe Art und Weise allen Wünschen und Bedürfnissen verfügbar gemacht wird. Die SKLAVIN soll dadurch ständig an ihren ...
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