Pauline, Vertrag und Entscheidungen
Datum: 08.09.2020,
Kategorien:
BDSM
... Status, ihre Aufgaben, ihre Funktion und ihre Bestimmung erinnert werden, danach handelt, ihren Perversionen folgt und an sich selbst einübt, was anderen jederzeit zur Verfügung zu stehen hat. §101 Die SKLAVIN darf niemals ohne ausdrückliche Erlaubnis ihres EIGENTÜMERs einen Orgasmus erreichen. Entweder indem er einen Rahmen dafür setzt oder ihn direkt erlaubt oder verbietet. Wenn sie nicht ordnungsgemäß um Erlaubnis gebeten hat, sofern das gefordert ist, wird sie die Strafe dafür ertragen, die der EIGENTÜMER ihr auferlegen wird. Ein solches animalisch triebhaftes Vergnügen muss immer als reines Privileg angesehen werden, damit die SKLAVIN immer wieder erfährt, dass solche Privilegien für eine, wie sie, niemals mehr eine Selbstverständlichkeit sein werden.
Um Freude irgendeiner Art zu erfahren oder zu erhalten, muss die SKLAVIN es sich immer erst verdienen.
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Verwendung und Dienste der SKLAVIN
§102 Der eigentliche wahre Zweck der Existenz der SKLAVIN ist es bedingungs- und tabulos zu dienen. Dies allein ist ihre ganze Zukunft im Leben von dem Moment der Unterschrift an. Ihr ganzes Leben kreist alleine um die Bedürfnisse, Wünsche, Aufgaben, Anweisungen ihres EIGENTÜMERS. Die SKLAVIN dient diesen Interessen und Ansprüchen auf jede denkbare Art aktiv und passiv und jede Zeit, die zwischen der Erfüllung der Ansprüche an sie liegt, ist nur eine Unterbrechung ihres wahren Lebensinhaltes und dient auch nur dazu ihre Fähigkeiten und Kräfte zum Dienen ...
... wiederherzustellen oder sich wieder darauf vorzubereiten. Ihre eigenen Wünsche, Vorstellungen, Sehnsüchte, Gefühle und Erwartungen sind absolut irrelevant, es sei denn sie unterstützen ihre Aufgaben und ihre Verfügbarkeit. Im aktiven Dienen hat sie mit allen Kräften, Möglichkeiten ihres Körpers und Verstandes, und ihren erlernten und natürlichen Fähigkeiten zur Umsetzung der Anforderungen zur Befriedigung und zum Vergnügen ihrer Nutzer beizutragen. Bei passiven Diensten hat sie sich mit allen Kräften und Leidenschaft sich ganz in die Vorstellungen und Handlungen an ihr hineinzugeben. Die SKLAVIN hat keinerlei Anspruch auf Gestaltung, Abwehr oder Kritik an den Maßnahmen der Nutzer.
§103 In erster Linie ist die SKLAVIN eine Art Nutztier, mit dem man nach Belieben, wie auch mit einem Objekt, verfahren kann und das sexuell für alle gewünschten Spielarten aktiv und passiv zur Verfügung steht. Darüber hinaus steht sie auch für alle anderen Aufgaben im Leben des EIGENTÜMERS bereit und fügt sich allen Aufgaben, willig, gehorsam und vorausschauend. Dazu gilt, soweit nicht anders bestimmt, Folgendes
§104 Die SKLAVIN wird ihrem EIGENTÜMER nur zu gerne jederzeit ihren Körper zur Verfügung stellen, um als Möbel oder als dekorativer Einrichtungsgegenstand verwendet zu werden: Zum Beispiel ihren herausgestellten Körper, der so positioniert ist, um einen Raum oder einen Garten auszuschmücken, ein Hocker, auf dem er seine Füße und Beine ausruhen kann, ihr Rücken als einen Tisch zum Essen, das Dekolleté ...