1. Pauline, Vertrag und Entscheidungen


    Datum: 08.09.2020, Kategorien: BDSM

    ... eine Demonstration, Vorführung, Ausstellung, Darstellung gegenüber Dritten oder zum eigenen Experimentieren verwenden möchten. (siehe unten)
    
    §109 Die SKLAVIN wird als HELFERSKLAVIN ihrem EIGENTÜMER und anderen bei der Organisation von Sessions, Events und Nutzung anderer Sklavinnen und Sklaven zur Hand gehen und bei der Ausbildung, Vorführung, Nutzung, Bestrafung u.Ä. anderer Sklavinnen und Sklaven auf jede beliebige aktive und passive Art behilflich sein, die der EIGENTÜMER wünscht und anweist. (siehe unten)
    
    §110 Die SKLAVIN wird als VORBEREITUNGSSKLAVIN jederzeit den EIGENTÜMER und andere sexuell unterstützen, selbst wenn sie nicht selber unter direkter eigener Benutzung steht. Dazu gehört die sexuelle Vorbereitung der Objekte und Partner, die sich der EIGENTÜMER und andere zu nehmen wünschen. Ebenso steht sie als beliebiges Vorspiel jedem zur Verfügung, dem sie vom EIGENTÜMER dazu zur Verfügung gestellt wird. (siehe unten)
    
    §111 Die Hauptfunktion der SKLAVIN und Grundlage ihrer zukünftigen Existenz ist allerdings von nun an ihre Rolle und Aufgabe als SEXSKLAVIN. Eine SEXSKLAVIN dient aktiv mit ihrem Körper, allen ihren Öffnungen, Möglichkeiten, Fähigkeiten, ihre Ausdauer, ihrer Belastbarkeit, ihre Kreativität, ihren animalischen Trieben und ihrer perversen Grundnatur allein und ausschließlich zur Befriedigung und Erfüllung jeder denkbaren Fantasie des EIGENTÜMERS und anderer zur Verfügung. Sie kann zu anderen Dingen verwendet werden, aber die grundsätzliche ...
    ... Nutzung zur aktiven oder passiven sexuellen Verwertung ihrer Person geht allen anderen Pflichten vor.
    
    §112 Die SKLAVIN wird als SEXSKLAVIN jederzeit öffentlich und privat ihre abartige Unersättlichkeit auf Verlangen in den Vordergrund stellen, ihre triebhafte Natur, ihre sexuelle Süchtigkeit, ihre Hörigkeit als SKLAVIN, ihren angeborenen Masochismus und ihre eigene ständige Lustgeilheit von sich aus aktiv als Angebot zur Schau tragen, ausstellen und vermitteln. Ihre Verwendung und Nutzung wird sie in allem aktiv unterstützen und auch von sich aus darauf drängen auf möglichst immer weiterführende Arten und Weisen benutzt und dargestellt zu werden. Gehorsam, Willigkeit, Unterwerfung, Hingabe, sich Auszuliefern und alles dafür ertragen zu wollen, bilden die Grundlage ihrer Existenz, ihres Wertes und ihrer Zukunft
    
    §113 Alle sexuellen Anforderungen als SEXSKLAVIN wird die SKLAVIN leidenschaftlich und mit triebhaftem Hunger ausführen. Jede sexuelle Handlung hat möglichst pornographisch und plakativ zu sein, jede Reaktion auf andere lustgeil übertrieben und jedes Verlangen anderer ausgiebig und nach Wunsch obszön, vulgär, aufgeilend erregend ausgeführt zu werden. In der Sprache der SKLAVIN gesagt: Sie ist dazu da, um in alle ihre vorhandenen Löcher auf jede Art gefickt und benutzt zu werden, genommen zu werden, intensiv hurenhaft zu blasen und zu alles zu schlucken, was ihr gegeben wird, auf jede Art zu wichsen und für alle pervers denkbaren sexuellen Spielarten herzuhalten, ...
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