Pauline, Vertrag und Entscheidungen
Datum: 08.09.2020,
Kategorien:
BDSM
... erniedrigt zu werden, ausdauernd und schmerzhaft belastet zu werden, über alle vorstellbaren Grenzen hinweg gefordert oder mit Gewalt gezwungen zu werden, für die rein egozentrische Lust anderer zu leiden, zum puren Vergnügen anderer vielfältig benutzt, brutal bestiegen und rücksichtslos verwendet zu werden
§114 Die SKLAVIN darf niemals das Sperma ihres EIGENTÜMERs und anderer verschwenden -- sie wird immer und in jeder Situation dankbar schlucken, was ihr gegeben wird. Die SKLAVIN wird es auflecken, wenn der EIGENTÜMER es in ihre Hände oder in ein Objekt abspritzt, den sie ihm hält, um es zu empfangen, oder auf die Nahrung, die er ihr gibt. Die SKLAVIN wird natürlich ihren EIGENTÜMER jederzeit gründlich reinigen und jeden letzten Tropfen aufnehmen. In seltenen und privilegierten Fällen kann die SKLAVIN das Sperma ihres EIGENTÜMERs auf ihrem Körper tragen, manchmal nachdem sie es in auf ihrer Haut einmassiert hat.
§115 Der EIGENTÜMER wird jederzeit nach seinen eigenen Wünschen Videos und Fotos machen oder machen lassen, die die SKLAVIN unter anderem in den unterschiedlichsten Verwendungen auch in den erniedrigendsten Situationen zeigen. Es liegt im alleinigen Ermessen des EIGENTÜMERS, sie im Internet oder in Sexmagazinen oder Videos, die in Sexshops erhältlich sind, zu veröffentlichen oder sie beliebig Personen seiner Wahl zu zeigen und zur Verfügung zu stellen. Diese Bilder, Aufnahmen oder Videobänder gehen zum Zeitpunkt der Bild- oder Videoaufnahme in das alleinige ...
... Eigentum des EIGENTÜMERS über. Die SKLAVIN verzichtet rechtsverbindlich auf das Recht am eigenen Bild (siehe oben). Während die Sklavin es vielleicht vorziehen würde, diese Bilder oder Videobänder privat zu halten, versteht und akzeptiert die SKLAVIN, dass sie, wie alles andere, dass mit ihr zusammenhängt, nicht mehr ihr Eigentum sind und der EIGENTÜMER mit ihnen tun kann, was immer sie will.
§116 Der EIGENTÜMER hat das Recht sich jederzeit mehrere Objekte gleichzeitig zu halten und diese wie er und andere das wollen nach seiner Lust und Laune jederzeit uneingeschränkt zeitglich, parallel, zusammen mit oder in Abwesenheit der SKLAVIN zu fixieren, zu bestrafen sowie in jeder Weise sexuell oder auf jede andere Art zu benutzen.
§117 Der SKLAVIN ist klar und bewusst, dass der EIGENTÜMER zu jedem Zeitpunkt mehr als eine Sklavin oder Sklaven besitzen kann, wenn er es so will, und dass die SKLAVIN, wenn er es nicht erlaubt, niemals in der Lage sein wird, einen anderen EIGENTÜMER als ihn zu haben.
$118 Der EIGENTÜMER wird in den sexuellen Genuss aller männlichen und weiblichen Gäste oder Objekten kommen, die er sich wünscht und die er für sich als Partner und Spielzeug dazu auswählt. Der SKLAVIN kann die Teilnahme daran befohlen - oder verweigert - werden, um die sexuellen Erfahrungen und Spielmöglichkeiten des EIGENTÜMERS zu verbessern und erweitern. Von der SKLAVIN kann erwartet werden, dass sie die Gäste und Objekte des EIGENTÜMERS vorbereitet und sexuell begleitet (siehe ...