Der Samenspender Teil 07
Datum: 16.07.2025,
Kategorien:
Romane und Kurzromane,
... Melissa regelt, wenn Sie heute Erfolg haben.", gab der Anwalt Auskunft. „Was für Modalitäten und was für Rechte und Pflichten?", wollte ich wissen.
„Während des Beischlafs dürfen Sie beispielweise Melissa keine Gewalt antun, sie nicht schlagen und müssen mit jeder Handlung stoppen, wenn Melissa es fordert.", klärte er mich auf. „Das wäre auch ohne Vertrag selbstverständlich.", gab ich zurück. „Das freut mich zu hören. Dann sollte es kein Problem sein, dieses Schriftstück zu unterzeichnen.", meinte der Anwalt trocken. „Und was ist mit der Schwangerschaft?", wollte ich weiter wissen.
„Ach ja, Sie verzichten im Falle einer erfolgreichen Schwangerschaft auf jedes Besuchsrecht, es sei denn die Gräfin, Melissa oder das Kind wünschen dies und außerdem verzichten Sie auf jedes Erziehungsrecht. Sie stimmen zu, dass Melissas zukünftiger Ehemann als Vater statt Ihrer Person in der Geburtsurkunde genannt wird und versichern, den Ehemann nicht darüber zu informieren, dass er nicht der leibliche Vater des Kindes ist. Gleiches gilt dem Kind gegenüber. Sie werden es nicht unaufgefordert besuchen oder heimlich treffen und es ebenfalls nicht informieren, dass Sie der leibliche Vater sind. Sollten Sie gegen diesen Vertrag verstoßen, so ist eine Geldbuße von 20.000 Euro pro Verstoß plus eine Schadensersatzklage für den emotionalen Schaden fällig."
Ich überlegte. Bisher hatte ich mit den Frauen, die ich schwängerte, nur verbale Absprachen getroffen. Und das hatte ihnen bisher gereicht. ...
... Die Gräfin als Unternehmerin ging hier formaler vor, was mich zwar überraschte, aber nicht wirklich wunderte. Ich nahm mir das Schriftstück und las es mir in Ruhe durch. In Juristendeutsch stand da im Großen und Ganzen das drin, was der Anwalt mir zusammengefasst hatte. Aber so ganz war ich mit dem Vertrag nicht zufrieden. „Ich möchte, dass das Kind mit 18 Jahren, wenn es also volljährig ist, informiert wird, dass es einen anderen leiblichen Vater hat. Wenn es möchte, kann es dann zu mir Kontakt aufnehmen. Ich möchte dies in dem Vertrag verankert haben. Ich denke, das ist nur fair dem Kind gegenüber. Dem Vater brauchen Sie dies von mir aus nicht sagen.", forderte ich.
„Das kommt nicht in Frage", sagte gleich der Anwalt. Die Gräfin sah nachdenklich aus und sagte nach ca. 2 Minuten bedenken: „Herr Jäger, ich denke, dass mein zukünftiger Enkel wirklich das Recht hat, die Wahrheit zu erfahren. Nehmen Sie das in den Vertrag bitte auf". Der Anwalt blickte verwirrt drein, dass sein so sorgfältig vorbereiteter Vertrag geändert werden sollte, ging aber dann an seinen Laptop und tippte die Passage hinzu. Dann ließ er den veränderten Vertrag in zweifacher Ausfertigung aus dem Laserdrucker, der auf dem kleinen Tischchen neben dem Schreibtisch stand und reichte mir beide Exemplare.
Ich überflog die erweiterte Passage und unterschrieb dann beide Schriftstücke. Dann reichte ich sie der Gräfin und sie unterzeichnete diese ebenfalls. „Sie können sich Ihr Exemplar inklusiver dieser zwei ...