1. Pauline, Vertrag und Entscheidungen


    Datum: 08.09.2020, Kategorien: BDSM

    ... anderes mehr ist als ein Objekt von nur relativem Wert, wenn sie sich als nützlich und tauglich erweist -- nur noch ein Instrument, das der EIGENTÜMER benutzen wird, um seine Freuden daraus zu ziehen und seine Bedürfnisse zu decken.
    
    §32 Der EIGENTÜMER wird sich immer bemühen, sicherzustellen, dass alle Befehle für die SKLAVIN jederzeit möglichst herausfordernd, schamlos, rücksichtslos und demütigend sind und die SKLAVIN hilflos und wehrlos zwingen, Dinge zu tun, oder sie auf eine Art und Weise tun, zu der sie unter normalen Umständen niemals bereit wäre und selbst von ihr als das was sie ist immer wieder neu Überwindung fordern.
    
    §33 Der Wille und die Psyche der SKLAVIN werden auf ihren bettelnden eigenständigen Wunsch von Vertragsabschluss hin ständig und planvoll umprogrammiert und pervertiert, um angeborenen Gehorsam, leidenschaftliche Unterwerfung, Ergebenheit und masochistische Sucht zu vervollständigen. Die persönlichen Wünsche, Bedürfnisse und die natürliche Sexualität der SKLAVIN sind für sich genommen vollständig irrelevant und werden auch zum beliebigen frei verfügbaren Besitz des EIGENTÜMERS. Die Befriedigung aller, auch noch so ausgefallenen, sadistischen und sexuellen Wünsche des EIGENTÜMERS wird die höchste Pflicht und Herausforderung der SKLAVIN sein; Das einzige Vergnügen und die Erregung der SKLAVIN werden bestenfalls durch die Erfüllung aller Wünsche des EIGENTÜMERS erreicht, oder wenn der EIGENTÜMER ihre Erregung, ihre Sexualität und ihre Hingabe zu ...
    ... seiner Befriedigung nutzen will. Ansonsten ist es irrelevant was die SKLAVIN fühlt oder denkt.
    
    §34 Die SKLAVIN hat von Vertragsabschluss an keinen eigenen Willen mehr zu haben, außer dem Willen, der in dem Kontext, der zur vollen Erfüllung der vom EIGENTÜMER gewählten Regeln notwendig ist und was dazu erforderlich ist, um die Aufgaben zu verfolgen, die sie gemäß den Forderungen zu erfüllen hat, die sie von ihrem EIGENTÜMER erhalten hat. Wenn es ihr Lust bereitet und gefällt, dann ist das gut für sie, aber wenn nicht, dann spielt es auch keinerlei Rolle.
    
    §35 Die SKLAVIN befindet sich immer in andauernder bedingungslos ergebener Unterwerfung ihrem EIGENTÜMER gegenüber, ob er anwesend ist oder nicht, - bereit, ihm jederzeit, an jedem Ort, unter allen Umständen zu gefallen, unabhängig davon, wer sonst noch anwesend sein mag. Denn die Gelegenheit, sich zu unterwerfen und zu gefallen, ist der SKLAVIN bei weitem wichtiger und befriedigender als jedes andere Streben. Wenn der EIGENTÜMER der SKLAVIN Aufgaben und Erziehung an andere delegiert, überträgt sich damit auch die leidenschaftliche unterwerfende Hingabe der SKLAVIN auf diese Personen.
    
    §36 Alle Entscheidungen der SKLAVIN im Rahmen von gesetzten Situationen, in denen sie selbst begrenzte Entscheidungen treffen muss, werden diese immer darauf beruhen, ob sie ihrem EIGENTÜMER gefallen würden oder den grundsätzlichen Regeln entsprechen, die er ihr gegeben hat.
    
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    Kommunikation
    
    §37 Die SKLAVIN spricht nur, wenn sie ...
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