Pauline, Vertrag und Entscheidungen
Datum: 08.09.2020,
Kategorien:
BDSM
... sollte alle Personen im Umfeld des EIGENTÜMERS ermutigen die SKLAVIN niemals auf andere Weise anzusprechen als mit "SKLAVIN", „Ficksau" oder als "Schlampe" oder mit ähnlichen unpersönlichen treffenden vulgären Bezeichnungen, und sie wird sich bemühen und möglichst sicherstellen, dass alle seine männlichen und weiblichen Fremden dasselbe tun werden.
§46 Die SKLAVIN hat ihrem EIGENTÜMER rückhaltlos zu gestehen, wenn sie bewusst oder unbewusst ungehorsam war, damit er entscheiden kann, ob solche Verstöße es erfordern, dass die SKLAVIN diszipliniert oder bestraft werden muss. Die SKLAVIN muss dazu alle Entscheidungen akzeptieren, die er trifft, indem sie ihm für seine Wahl dankt.
§47 Die SKLAVIN muss ihrem EIGENTÜMER sagen, ob sie ohne seine Erlaubnis versehentlich oder bewusst einen unerlaubten Orgasmus hatte, damit sie für ihren Ungehorsam (siehe unten) und ihre dadurch gezeigte Respektlosigkeit angemessen bestraft werden kann.
§48 Die SKLAVIN hat auf alle vom EIGENTÜMER gestellten Fragen ehrlich, in einem respektvollen ruhigen Tonfall und direkt zu beantworten. Die SKLAVIN darf dem EIGENTÜMER niemals widersprechen.
§49 Die SKLAVIN wird mit gesenktem Kopf und mit "Herr, Meister oder Gebieter", den EIGENTÜMER und andere demütigst ansprechen. Sowie jeden Satz mit „Ja Herr" beenden. Der SKLAVIN ist es strengstens verboten, die Worte „du, nein, später", schimpfende /beleidigende Ausdrücke oder ähnliche verwendbare Worte zu benutzen.
§50 Die SKLAVIN wird nicht ...
... zögern, wenn sie ihrem EIGENTÜMER antwortet.
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Kleidung der SKLAVIN
§51 Grundsätzlich gilt, dass die SKLAVIN immer nur die Kleidung tragen wird, die ihr EIGENTÜMER für sie wählt und bestimmt. Kleidung und Accessoires, ebenso wie tragbares Sexspielzeug und Körper-Verzierungen werden ihr ebenfalls angewiesen.
Für die Fälle, bei denen der EIGENTÜMER keine direkten Anweisungen gibt, folgen daraus entsprechende Grundregeln daraus:
Innen
§52 In Innerräumen ist die SKLAVIN in der Regel nackt. Davon ausgenommen sind das Halsband der SKLAVIN und andere Zeichen, die die SKLAVIN ebenso ständig zu tragen hat. Ebenso hat sie in diesem Zustand zu schlafen oder alle Tätigkeiten auszuüben, die in dem jeweiligen Ort anfallen. Ausnahmen von dieser Regelung sind andere Wünsche des EIGENTÜMERs oder andere Anordnungen des EIGENTÜMERs. Eine weitere Ausnahme besteht, wenn die SKLAVIN an die Haustür zu gehen hat oder einen Bereich von einem Innenraum zum anderen queren muss, für den dann wieder die Grundregel gilt. In diesen Ausnahmefällen darf die SKLAVIN entweder einen Bademantel oder Mantel anlegen, bleibt aber darunter ansonsten nackt.
§53 Piercings, Verzierungen oder mit ihnen verbundene Accessoires zählen in diesem Zusammenhang drinnen nicht als Kleidung. Ebenso am Körper angebrachte Ketten oder Manschetten an Armen und Beinen, die die SKLAVIN trägt, um ihren Status zu unterstreichen, sind nicht Teil einer Bekleidung und unterstützen den Status eines nackten Objektes eher, als ...