Pauline, Vertrag und Entscheidungen
Datum: 08.09.2020,
Kategorien:
BDSM
... vorzubereiten.
§73 Die SKLAVIN muss mindestens dreimal täglich die Zähne putzen/pflegen, aber nicht direkt nach einer Spermaaufnahme und muss regelmäßig Finger- und Fußnagelpflege betreiben. Die Finger- und Fußnägel sind immer kurz zu halten. Alle zwei oder drei Tage sind die Kopfhaare (wenn vorhanden) zu waschen und pflegen. Make-Up, Nagellack etc. darf nur mit Erlaubnis oder auf Anweisung des EIGENTÜMERs benutzt werden.
§74 Sofern nicht anders angegeben, müssen die Haare der SKLAVIN, sofern sie keine Glatze zu haben hat, bei einer Vorführung oder einem öffentlichen Auftritt in Begleitung ihres EIGENTÜMERs auf ansprechende Weise gehalten werden, so dass ihre Schultern und ihr Nacken vollständig freigelegt sind -- besonders wenn sie dabei nackt präsentiert und ausgestellt wird. Es ist wichtig, dass die SKLAVIN sich dabei dadurch nicht nur möglichst attraktiv, devot oder obszön darstellt, sondern, sofern gewünscht, verführerisch und begehrenswert erscheint.
§75 Allein der EIGENTÜMER entscheidet wie die SKLAVIN die Haare zu machen und welche Frisuren bis hin zur kahlen Glatze die SKLAVIN zu tragen hat. Die SKLAVIN hat von der Unterschrift an keine Anrechte auf Haare an ihrem Körper. Augenbrauen, Kopf-, Achsel- und Schamhaare können vollständig entfernt werden, wenn der EIGENTÜMER dieses wünscht. Dieses Recht an der SKLAVIN muss im Zweifelsfall ausdrücklich übertragen werden, wenn die Entscheidung an eine dritte Person delegiert werden soll.
§76 Die SKLAVIN sorgt ...
... dafür, dass sie jederzeit für alle gewünschten Aktivität physisch verfügbar ist. Belastbarkeit, Ausdauer, Geschicklichkeit, körperliche Zugänglichkeit und Nützlichkeit hat die SKLAVIN durch Übungen und Training sicherzustellen. Es ist dazu wichtig für die SKLAVIN, viele Kohlenhydrate, Proteine und Vitamine in den Nahrungsmitteln und Flüssigkeiten zu sich zu nehmen, die sie entsprechend wählen darf, um ihre körperlichen Nutzungsmöglichkeiten und verfügbaren Fähigkeiten jederzeit für alle Ansprüche bereitzustellen. Dazu hat die SKLAVIN ihren Körper selber regelmäßig, auch ohne Anwesenheit des EIGENTÜMERS, zu fordern, zu formen und in Bereitschaft zu halten, wie es der EIGENTÜMER es erwarten und verlangen kann, um ihre körperliche Kraft zu erhöhen, ihre Gliedmaßen so flexibel wie möglich zu halten, ihre Öffnungen dienstbar zu halten und ihre Figur zu behalten oder zu verbessern, damit sie in der Lage ist, den Gebrauch, die Benutzung und das Vergnügen des EIGENTÜMERs zu ertragen, egal wie intensiv und wie lange es von der SKLAVIN verlangt wird.
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Haltung der SKLAVIN
§77 Die gewöhnliche tägliche Haltung, Unterbringung und Versorgung liegen in der Regel in der eigenständigen Verantwortung der SKLAVIN, die in dem Rahmen dafür sorgt, die der EIGENTÜMER ihr vorgibt. Der EIGENTÜMER kann jederzeit den Rahmen ändern und spezifische Regeln für den Aufenthalt, die Ernährung, die Unterbringung und Versorgung der SKLAVIN setzen. Besonders in Anwesenheit des EIGENTÜMERs haben seine ...