Pauline, Vertrag und Entscheidungen
Datum: 08.09.2020,
Kategorien:
BDSM
... oben), indem er sie oral befriedigt oder sie sich deren ganz eigenen Vorstellungen, erotischen Wünschen, erregenden Bedürfnissen oder stimmungsfördernden sadistischen Grausamkeiten der sexuellen Partner unterwirft, - oder um sie dadurch erst zu wecken. (siehe oben). Der EIGENTÜMER kann jederzeit verlangen, dass die SKLAVIN oral oder mit anderweitigem Einsatz ihres Körpers und ihrer Fähigkeiten seinen Genuss, und den seiner sexuellen Partner, während des Vorspiels oder des Sex verbessert. Darüber hinaus versteht die SKLAVIN, dass es erforderlich sein wird und erwartet wird, die Genitalien des Eigentümers und seiner Gäste zu reinigen und zu entspannen, wenn sie ihre Freuden mit- und aneinander abgeschlossen haben. Der EIGENTÜMER kann jederzeit allen Gästen, Freunden, Bekannten oder beliebigen Fremden das Recht einräumen, der SKLAVIN jede Art von Befehlen zu erteilen und sie nach ihrer eigenen Laune und eigener Einschätzung auf die selbst gewünschte Weise zu benutzen und/oder zu bestrafen.
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Benutzung, Verfügbarkeit und Zugang gegenüber dritten Parteien und Personen
§119 Grundsätzlich akzeptiert und begrüßt die SKLAVIN als rechtloses und bedingungsloses Eigentum ihres EIGENTÜMERs willig, dass sie jederzeit jedem, jeder und allen gegeben werden kann, ganz wie der EIGENTÜMER es wünscht. Sie kann an einzelne Personen, Gruppen, Firmen und Institutionen vergeben, verliehen, ausgeliefert, verkauft, verschenkt und einfach überlassen zu allem werden, was diese ...
... Personen etc. mit der SKLAVIN machen wollen und werden.
§120 Zum Vergnügen und der Befriedigung des EIGENTÜMERS oder eines seiner männlichen oder weiblichen Freunde, Bekannten oder sonstiger, auch ihr fremder, Personen, die er auswählt, ist es die Pflicht der SKLAVIN, sie auf Aufforderung hin zu lecken, zu blasen, zu wichsen, zu saugen oder sich jeder Art von sexuellem oder persönlichem Gebrauch willig, aktiv und von sich aus begierig zu unterwerfen, zu jeder Zeit, an jedem Ort und allen Voraussetzungen die dazu angefordert wird. Schließlich kann der EIGENTÜMER oder jeder BESITZER jederzeit die SKLAVIN in jeder denkbaren Art und Weise sexuell benutzen oder für jeden Zweck verwenden, die gewünscht wird oder einen ihrer männlichen oder weiblichen Freunde bitten, sie mit allen notwendigen Mitteln dazu zu bringen. Einsatz von Gewalt und ohne Zustimmung der SKLAVIN miteingeschlossen. In jedem Fall stimmt die SKLAVIN ausdrücklich zu, dass es eine harte Strafe geben wird, wenn die Leistung der SKLAVIN nicht absolut in jeder Hinsicht befriedigend ist, selbst wenn dazu eindrückliche physische, psychische und sexuelle Gewalt zur Bestrafung angewendet wird.
§121 Der EIGENTÜMER kann die SKLAVIN jederzeit an jede andere Person, Personengruppe, Firmen oder Institutionen verleihen, ausliefern, zur Verfügung stellen, vermieten oder benutzen lassen. Dort kann die SKLAVIN jeder Form von Verwendung in psychischer, physischer oder sexueller Hinsicht (Rape-Games, Gangbangs, Party-Service, ...