Pauline, Vertrag und Entscheidungen
Datum: 08.09.2020,
Kategorien:
BDSM
... Bondage-Sessions, Belastungs- und Ausdauertests, Auspeitschungen, Erniedrigungen, Öffentliche Verwendung, Vorführung uvm.) ausgesetzt sein. Darüber hinaus kann der EIGENTÜMER die Hurendienste, (als masochistische Nutte, 3-Loch-Fickobjekt, Bedarfs-Hure, Schmerzobjekt etc.) der SKLAVIN anderen auf beliebige Weise in Rechnung stellen. Jedes Geld, Tauschwerte, Gegenleistungen oder anderes Verhandelbares dafür, das auf diese oder andere Weise verdient wird, ist das alleinige verwendbare Eigentum des EIGENTÜMERS.
§122 Wenn die SKLAVIN einem anderen Nutzer überlassen wird, oder auch mehreren gleichzeitig, um zu dienen und alle sexuellen Anforderungen zu erfüllen, die an sie gestellt werden, wird sie diesen Personen etc. in genau derselben Weise unterworfen dienend verfügbar sein und aktiv bei ihrer vollständigen uneingeschränkten Nutzung unterstützen, wie sie es für ihren EIGENTÜMER tun würde. Dies umso mehr, wenn der EIGENTÜMER bei ihrer Nutzung, unerheblich ob willig geleistet oder unter Zwang genommen, nicht anwesend ist. Mit ihrer Vergabe an andere überträgt der EIGENTÜMER immer auch Rechte, an die sich seine SKLAVIN mit Freude, Hingabe und Leidenschaft halten wird, um ihren EIGENTÜMER stolz auf sie zu machen, ihren Wert durch die Rückmeldungen zu erhöhen und zu beweisen, wie sehr sie bereit und fähig ist, jede gestellte Aufgabe und jede Art der Benutzung in höchstem Maße gerecht zu werden.
§123 Ihr EIGENTÜMER wird von Fall zu Fall entscheiden, was ihre sexuelle ...
... Orientierung (heterosexuell, lesbisch, bi-sexuell, poly-sexuell, metrosexuell, interspeziessexuell oder Mischungen davon) sein soll, die er passend zu seinen Wünschen bevorzugt. Sie wird sich immer seiner Entscheidung verpflichten und in der Form in seiner Gegenwart und mit seiner Erlaubnis auftreten, die er wählt. Sie weiß, dass ihre Leistungen auch darin daran gemessen und korrigiert werden, wie er es für richtig hält. Sollte sie dazu aufgefordert werden, sich um eine andere Sklavin öffentlich sexuell zu kümmern, es sich selbst, mit oder ohne Publikum, zu besorgen oder mit einer oder mehreren anderen Sklavinnen bzw. Sklaven aufzutreten, sich darzustellen, es mit ihnen zu treiben und sie zu bedienen oder es besorgt zu bekommen von ihnen, wird die SKLAVIN das mit derselben Hingabe, Leidenschaft und sexuellen Energie tun, die sie auch ihrem EIGENTÜMER schuldet.
§124 Wenn der EIGENTÜMER ihre sexuelle Orientierung als die der Bisexuellen oder Lesbierin festgelegt hat und er von ihr verlangt, die durch vorherige Benutzung eingefüllten Flüssigkeiten der Votze einer auserwählten Sklavin zu erhalten, muss sie sich so positionieren, dass sie davon keinen Tropfen verschwendet und ihre Aufgabe gründlich erledigen kann. Danach wird sie dankbar sein für das, was sie empfangen hat und für das Privileg, das er ihr damit gewährt hat. Eine solche Fütterung kann als eine ihrer Mahlzeiten für den Tag gezählt werden.
§125 Die SKLAVIN ist sich völlig bewusst, dass ihr Wert, ihre kommenden Strafen, ...