1. Pauline, Vertrag und Entscheidungen


    Datum: 08.09.2020, Kategorien: BDSM

    ... ihre möglichen Belohnungen und die Sicht ihres EIGENTÜMERs auf seine SKLAVIN ganz davon abhängt, wie die Benutzer ihre Fähigkeiten, ihr Talent zu befriedigen, ihre pornographische Hingabe ihre vulgäre säuische Art sich herzugeben, belastbar zu ertragen und mit Freunde hinzunehmen, was mit ihr gemacht wird, in Berichten, Kommentaren und Bemerkungen bewerten und an den EIGENTÜMER zurückmelden.
    
    §126 Die SKLAVIN wird immer versuchen sich für andere Personen subtil bis hin zur deutlichen bettelnden Bitte darum genommen zu werden anzubieten, sofern ihr EIGENTÜMER das nicht untersagt und anders bestimmt hat. Wenn ihr EIGENTÜMER jedoch ihr diesen Rahmen als öffentlich zugängliches Nutzvieh setzt, wird sie sich immer verfügbar halten und ein Verlangen oder ein konkretes Nehmen ihres Körpers zur Befriedigung durch jedwede Dritte, zu was immer diese die SKLAVIN verwenden wollen, niemals verwehren. Darin sind unter den Umständen des gesetzten Rahmens immer auch zufällige Begegnungen mit fremden unbekannten Personen ausdrücklich miteinbezogen. Gelingt ihr es nicht regelmäßig das Verlangen Dritter zu wecken und sich mit Erfolg diesen einzeln oder auch in Gruppen anzubieten und zu befriedigen, kann das, in dem dann gesetzten Rahmen, schwer bestraft werden, weil sich die SKLAVIN damit als wertlos und ungenügend erweist.
    
    §127 Die SKLAVIN wird ohne einen solchen Rahmen, den ihr der EIGENTÜMER einzeln oder grundsätzlich setzt, ohne gesonderte Erlaubnis und Genehmigung nicht mit ...
    ... anderen Personen in Kontakt treten, diese Personen nicht treffen, nicht mit ihnen ausgehen oder eine Beziehung welcher Art auch immer zu anderen eingehen. Wenn die SKLAVIN verbotener Weise oder durch Zwang und Gewalt Dritter Sex mit anderen haben sollte, den sie allerdings ebenso engagiert hinzunehmen hat als würde es auf ihren eigenen Wunsch geschehen und dem sie sich voll und ganz auszuliefern hat, wird sie ihrem EIGENTÜMER im Detail davon berichten und die angemessene Strafe dafür hinnehmen.
    
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    Strafen, Züchtigungen und Disziplinierung
    
    §128 Die SKLAVIN bekennt sich dazu, von ihrer Natur aus, eine geborene Masochistin zu sein. Sie hat gelernt, gelebt und erfahren was es bedeutet Lust als Masochistin aus Schmerz und Leiden zu gewinnen. Daher will sie und verlangt ihre Lust nach der groben, gewaltsamen und brutalen Benutzung durch ihren EIGENTÜMER und andere, um zur intensiven Befriedigung ihrer eigenen Lust zu gelangen. Schläge, Tritte, Bisse, Auspeitschungen, Prügel, Ohrfeigen und jede andere denkbare Form ihr Schmerzen zu verursachen, zeigen ihr nicht nur ihren Status und Rang, sondern steigern nur weiter ihre Leidenschaft und ihre Erregung. Da die SKLAVIN das weiß, bittet sie hier ausdrücklich um solche Behandlung und betrachtet es als Privileg und Zuwendung, wenn jeder, jede und alle sie entsprechend behandeln. Dies bedeutet, aber auch dass bei der SKLAVIN auf eigenen Wunsch andere Maßstäbe angelegt werden müssen, wenn es darum geht sie zu bestrafen. §129 Strafen, ...
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