Silke...
Datum: 14.06.2024,
Kategorien:
Fetisch
... Einzelheiten, bis Dr. Cramer die Vernehmung der anderen beiden Beteiligten, Silke und Angela, beantragte.
Zur Überraschung des Richters schloss sich die Staatsanwältin dem Antrag an. Dem Richter blieb nichts anderes übrig, als dem zuzustimmen, aber er ahnte schon, was da auf ihn zukommen sollte, denn man schuf dadurch einen Präzedenzfall. Erstmals wurden Gummipuppen Menschen vor Gericht gleichgestellt!
Die Vernehmung der Gummipuppen verlief reibungslos, Dr. Cramer hatte in weiser Voraussicht einen Gebärdendolmetscher bestellt. Silke und Angela waren zunächst verwirrt, sie erkannten in der Staatsanwältin die Mutter des Jungen, den sie vom Krebs geheilt hatten, ließen sich jedoch nichts anmerken. Auch die Staatsanwältin verzog keine Miene.
Silke bestätigte, dass Angelas Metamorphose ihre Idee war und dass ausschließlich sie ihre Milch der Kranken verabreicht hatte. Christoph hatte lediglich beim Verpuppen helfend zur Seite gestanden.
Angela sagte aus, dass sie dem Tode sehr nahe gewesen war und den „weißen Tunnel" schon vor Augen gehabt hatte. Die Gummimilch war ein Heilmittel gegen den Krebs, das wurde ja zwischenzeitlich in der Uniklinik bewiesen, also hatte man ihr nur ein Naturheilmittel verabreicht.
Die Beweisaufnahme wurde abgeschlossen und die Plädoyers waren kurz. Die Staatsanwältin beantragte zur Überraschung aller Anwesenden die Einstellung des Verfahrens, die Verteidigung Freispruch und Haftentschädigung.
Der Richter aber erklärte sich für nicht ...
... mehr zuständig und verwies das Verfahren an die nächst höhere Instanz. Das war eine Sensation und ein Skandal zugleich!
Dieser Ausgang des Prozesses sorgte überall für Aufregung und Diskussionen. Hatte der Richter da nicht etwas falsch gemacht, indem er sich vor einer Entscheidung drückte?
Der Druck der Medien war so groß, dass der Generalbundesanwalt umgehend eine Entscheidung vor dem Bundesgerichtshof erwirken wollte.
Der aber gab den Ball an das Bundesverfassungsgericht weiter, denn durften Lebewesen, die unter die Zuständigkeit des Tierschutzgesetzes fielen und somit im eigentlichen Sinne Tiere waren, überhaupt vor einem menschlichen Gericht wie ein Mensch aussagen?
Das Bundesverfassungsgericht fällte ein Grundsatzurteil. Wie sich gezeigt hatte, waren die Gummipuppen intelligente, mitfühlende Wesen, die sich in ihrer Verhaltensweise von Tieren grundsätzlich unterschieden. Sie handelten aus eigenem Denken heraus, nicht aus bloßem Instinkt.
Von daher durften sie nicht unter die Zuständigkeit des Tierschutzgesetzes gestellt werden. Andererseits waren sie aber auch physiologisch keine Menschen und konnten nicht als solche bezeichnet werden, auch nicht, wenn sie früher einmal Menschen gewesen waren.
Artikel 3, Absatz 3 des Grundgesetzes aber lautete: „Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt ...