1. Insel der Scham - die Botschaftseröffnung Teil 1


    Datum: 15.11.2024, Kategorien: Insel der Scham,

    ... Schild wiederholte das strenge Fotografierverbot.
    
    Erika Behmkamp schüttelte mit dem Kopf. Das konnte doch gar nicht sein. Sie sah wieder zum Wachmann herüber. Und der sagte nun seinen nächsten auswendig gelernten Spruch auf.
    
    „Die Vorschrift, dass weibliche Personen das Botschaftsgelände nur im vollständig unbekleideten Zustand betreten dürfen, hat seine Grundlegung im Sulmavischen Gesetz Nummer 7. Dieses besagt, dass sich weibliche Personen auf Sulmavischen Staatsgebiet nur in vollkommener Nacktheit bewegen dürfen.“
    
    Andreas Gütmer musste wieder an seinen Vorbereitungskurs denken. Jeder der Teilnehmer hatte sich vorne vor den Kurs stellen, und diese Sprachreglung aufsagen müssen, höflich aber bestimmt, und ohne anzüglich zu wirken. Die Vortragenden kamen jedoch nur soweit, bis sie bei „unbekleidet“ durch schallendes Gelächter unterbrochen wurden. Nach dem neunten vergeblichen Anlauf hatte sich dann der Kursleiter bei der Firma beschwert, und der ganze Kurs durfte beim Alten antanzen, um sich dort eine heftige Standpauke anzuhören.
    
    Der Chef hatte sogar schon überlegt, Schauspieler einzustellen. Die waren ihm dann aber zu zickig und unzuverlässig gewesen.
    
    Nun stand also vor Andreas Gütmer die erste Frau, die er aufforden sollte, sich auszuziehen.
    
    Es war eine mittelgroße brünette junge Frau, die ihre Haare halblang mit einem Pony trug, eine Anwältin in einem Business Kostüm. Rock und Jacke waren grau, eine pinkfarbene Bluse mit einer kleinen Perlenkette ...
    ... leuchtete daraus hervor. Von ihren Knien ab, konnte er ihre schwarzen Nylons mit den, dazu passenden, schwarzen Wildleder Pumps sehen.
    
    Beim ersten Gespräch mit dem Chef hatte er noch gedacht, seinen endgültigen Traumjob ergattert zu haben. Jetzt war er doch verlegen. Einer feinen Dame zu sagen, dass sie sich ausziehen soll, ist doch etwas anderes, als betrunkene Jugendliche aufzufordern, die Füße vom Sitz zu nehmen.
    
    Erika Behmkamp konnte nicht fassen, was der Wachmann gerade von sich gegeben hatte. Er hatte etwas von einem Sulmavischen Gesetz Nummer 7 gefaselt. Die studierte Juristin schüttelte wieder den Kopf.
    
    „In der modernen Diplomatie gelten Botschaften nicht mehr als exterritorial. Nach internationalen Recht zählen Botschaftsgelände zum Hoheitsgebiet des gastgebenden Staates. Somit gilt auch hier deutsches Recht, und nicht Ihr Sulmavisches Gesetz Nummer 7.“
    
    Für diese mögliche Entgegnung hatte der Angesprochene ebenfalls eine Sprachreglung als Antwort auswendig lernen müssen.
    
    „Die Vorschrift, dass sich weibliche Personen auf dem Gelände der Sulmavischen Botschaft vollständig unbekleidet bewegen müssen, wird zusätzlich durch den Vertrag von Wanipotua geregelt. In diesem völkerrechtlichen Vertrag steht die Bundesrepublik dem Inselstaat Sulmavi zu, dass auf seinem Botschaftsgelände das Gesetz Nummer 7 Anwendung finden darf. Ansonsten gilt weiterhin deutsches Recht. Daher auch das strenge Fotografieverbot."
    
    So etwas Krudes hatte sie noch nie gehört.
    
    „Warum sollte ...
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