Der Sklavenhalterstaat
Datum: 24.05.2020,
Kategorien:
BDSM
... endlich fertig?" „Sofort gnädige Frau.", gab Flo zur Antwort, leckte noch ein paar mal und richtete sich auf.
„Kiki komm her und lass dich anschauen!", ordnete Frau von Luderitz an. Die nackte Sklavin kniete sich vor ihre Herrin und erhielt den Befehl „Steh auf!" und „Hände hinter den Kopf!" Mit strengem Blick musterte sie das schwarze Mädchen, verlangte: „Dreh dich um!" und kurz darauf: „Bück dich und ziehe die Backen auseinander!" Kiki parierte und die Herrin schnauzte: „Flo! Hier her!"
Verängstigt krabbelte er zu ihr und richtete sich auf. Die Herrin saß jetzt aufrecht auf dem Sofa, packte ihn am Kopf, drückte sein Gesicht auf Kikis Poloch und wollte wissen: „Was ist das?" Sie ließ seinen Kopf los und Flo gab kleinlaut zur Antwort: „Sperma gnädige Frau." Die Ficksahne war auch n die Poritze gelaufen und dort hatte er sie nicht sauber geleckt.
Er erhielt einen Schlag auf den Hinterkopf und den Befehl: „Mach das jetzt ordentlich!" Kiki stand tief gebückt da und zog sich mit beiden Händen die Pobacken auseinander. Flo kniete dahinter und leckte sie sauber. Frau von Luderitz saß daneben schaute zu und erklärte: „Also so geht das nicht Sklave Flo! Du musst schon tun was ich dir sage. Und damit du dir das besser merken kannst, zeige ich dir was ich mit ungehorsamen Sklaven mache." Sie nippte an ihrem Glas und sprach weiter in strengem Ton: „Für deine Schlampigkeit erhältst du 12 Hiebe mit dem Rohrstock auf den blanken Hintern. Hast du noch etwas dazu zu sagen?"
„Nein ...
... gnädige Frau. Es tut mir leid. Bitte nicht so fest.", jammerte Floh, strich sich mit dem Handrücken die Spermareste aus dem Gesicht und leckte sie ab. „Kiki bring mir den Rohrstock!", befahl die Herrin „Sofort gnädige Frau.", bestätigte die schwarze Sklavin und eilte davon.
Da die Sklaven nichts besaßen was man ihnen hätte wegnehmen können, waren Körperstrafen die einzigste Möglichkeit die Leibeigenen zu disziplinieren. Nach dem Sklavenschutzgesetz war es verboten, Sklaven grundlos Schmerzen zuzufügen oder sie aus Spaß zu quälen. Da aber die Sklavenhaltung ohne Peitsche und Rohrstock nicht funktionierte, war in der Sklavenhaltungsverordnung die Züchtigung der Sklaven genau festgelegt.
Als Strafe galt die Züchtigung mit Strafgeräten die sichtbare Spuren auf dem Körper des Delinquenten hinterließen, wie Rohrstöcke, Riemenpeitschen und ähnliches. Strafen die mit der Hand ausgeführt wurden (Ohrfeigen, übers Knie legen usw.), waren davon ausgenommen. Auch das Antreiben bei der Arbeit mit leichten Peitschen, Gerten oder ähnlichem zählte nicht zu den Strafen.
Der Einsatz von strafverschärfenden Maßnahmen, wie das Anhängen von Klammern und Gewichten sollte maßvoll sein. Die Zahl der schmerzhaften Hiebe war auf 12 pro Tag beschränkt. Für Elektroschocks galt die gleiche Anzahl. Sklaven die sich schwererer Vergehen schuldig gemacht hatten, mussten vor ein Sklavengericht und wurden zu einem mehr oder weniger langem Aufenthalt in einer Straf- und Besserungsanstalt verurteilt. In ...