1. Die Schaufensterpuppe Kap. 12


    Datum: 21.12.2022, Kategorien: Fetisch

    ... sein, doch alle waren mit ihrer Situation danach sehr zufrieden gewesen. Ich musste nicht lange darüber nachdenken, um zu dem Schluss zu gelangen, daß es mir ebenfalls so ging. Die 5 Jahre, die ich als Schaufensterpuppe im Laden gewesen war, hatte ich tatsächlich sehr genossen und würde ich gefragt werden, würde ich mich sofort wieder dafür entscheiden.
    
    Die Angeklagten wurden darauf hin allerdings nicht freigesprochen. Die Betreiber der Agentur und einige Ärzte bekamen recht lange Strafen, die nur zum Teil auf Bewährung ausgesetzt wurden, da sie gegen das Betäubungsmittelgesetz verstoßen hatten, indem sie den Puppen die Medikamente gegeben hatten, durch die sie in diesen Dämmerzustand verfallen konnten und die Ärzte bekamen wegen der Operationen und wegen der Medikamente zum größten Teil ein Berufsverbot auferlegt.
    
    Auch einige Mieter der Puppen wurden verurteilt, weil sie, so wie Julias ehemalige Mieterin ihr nicht ermöglicht hatten, in ein normales Leben zurück zu kehren. Die Meisten jedoch traf dem Urteil zu folge keine Schuld, da sie sich an die bestehenden Verträge gehalten hatten. Diese wurden zwar im Nachhinein als Sittenwidrig eingestuft und damit für nichtig erklärt, doch da die Mieter zu Recht davon ausgingen, daß die Puppen es selbst wollten, wurden sie nicht bestraft.
    
    Allerdings gab es, wie ich erst jetzt erfuhr, auch eine andere Art von Puppen. Diese waren keine Schaufensterpuppen geworden, sondern Sexpuppen. Die meisten ihrer Mieter wurden später ...
    ... wegen Zuhälterei und einige sogar wegen Zwangsprostitution verurteilt und sogar einige der Kunden dieser Puppen wurden verurteilt.
    
    Den Puppen wurde auferlegt, sich mit ihrer neuen Identität an ihrem jeweiligen Wohnort zu melden und würden neue Ausweise und Papiere bekommen. Außerdem sollten die Puppen, die noch keine Wohnung hatten, eine Wohnung vom Amt bekommen sowie ein Übergangsgeld, wenn sie keine Arbeit hatten. Außerdem wurde die Zeit, die wir als Puppen verbracht hatten, so auf die Rente angerechnet, als ob wir in dieser voll gearbeitet hätten.
    
    Nach der Urteilsverkündung wiesen die Richter auf Artikel 3 des Grundgesetzes hin und stellten ausdrücklich klar, daß auch ehemalige Puppen durch diesen Artikel geschützt waren.
    
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    Tatsächlich kehrte für die meisten Puppen nun nach und nach so etwas wie Normalität ein. Es dauerte zwar einige Monate, doch endlich konnten wir, ohne angestarrt zu werden, auf die Straße gehen und uns wie ganz normale Menschen bewegen. Zwar ernteten wir immer noch einige seltsame Blicke, wurden zum Glück aber von niemandem komisch angesprochen oder gar angegriffen.
    
    Julia und ich wagten uns schließlich sogar ohne Begleitung von Gertrud, Ingrid oder Heike nach draußen. Obwohl wir beide gerne Schaufensterpuppen waren, genossen wir es, wieder spazieren gehen zu können. Ganz alleine trauten wir uns anfangs nicht nach draußen, sondern gingen zusammen spazieren. Nur allmählich wagten wir es auch, alleine den Laden oder die mittlerweile fertigen ...