1. Astrids wundersame Ferien auf St. Antoinette


    Datum: 30.05.2020, Kategorien: Insel der Scham,

    ... Astrid, er könne jederzeit eine Durchsuchung ihres Hotelzimmers samt dem gesamten Gepäck und auch ihrer Person ("Das heisst Striptease.") anordnen und werde auch nicht zögern, eine solche Anordnung zu treffen und, jetzt grinste er über das ganze Gesicht, auch höchstpersönlich zu überwachen. Ob sie sich nach diesem Hinweis zu einer anderen Aussage entschliessen wolle. Astrid blickte den Amtmann verunsichert an. Sie befürchtete, dass ein erneutes Nein den angekündigten "Striptease" vor dem Beamten zur Folge hätte. Nur entsprach ihr Nein der Wahrheit und sie konnte nichts anderes sagen. Sie schloss die Augen, entschloss sich, nötigenfalls dem Beamten die Freude zu gönnen, sie nackt sehen zu dürfen, und antwortete erneut mit Nein.
    
    Dies liess der Amtmann so stehen und zog eine Fotografie aus einem Dossier. Diese war von miserabler Qualität und hätte wohl kaum erlaubt, die darauf abgebildete Person zu identifizieren. Klar sichtbar war aber, dass es sich um eine weisse, nicht einheimische Person handelte, und es schien so, als ob diese Frau keine Kleider getragen habe. Astrid war sofort klar, dass sie fotografiert worden war, und zwar am Dienstagmorgen sehr früh. Sie wachte an jenem Morgen schon kurz nach vier Uhr auf und, da sie nicht sogleich wieder einschlafen konnte, entschloss sie sich, einen Spaziergang durch Jeanville zu unternehmen. Dabei kam sie zum einige hundert Meter vom Hotel entfernten Feuerwehrteich. Sie verspürte Lust, einige Längen zu schwimmen, und blickte ...
    ... um sich. Nachdem sie niemanden sah, entschloss sie sich, die Kleider abzulegen und ins Wasser zu steigen. Offenbar wurde sie dabei beobachtet und fotografiert. Astrid bestätigte dem Amtmann ohne weiteres, dass sie die abgebildete Person sei. Der Amtmann fragte sie, ob sie das Schild neben dem Teich gesehen habe. Kleinlaut bestätigte Astrid: "Accès inderdit" - "Zutritt verboten". Der Amtmann erklärte ihr, es erleichtere die Wahrheitsfindung ausserordentlich, dass Astrid kooperiere und nicht leugne. So könne er davon absehen, einen Vergleich zwischen der Fotografie und ihr und eine Gegenüberstellung mit dem Fotografen anzuordnen. Wieder grinste er, indem er sagte, dies hätte selbstverständlich bedingt, dass sie sich dem Foto und der fotografierten Person soweit angenähert hätte, dass ein Vergleich erleichtert worden wäre. Der Amtmann wurde es leiser und ergänzte, es sei ja eigentlich etwas schade, dass es jetzt nicht dazu komme. Astrid wurde nun leicht rot, musste sich aber innerlich eingestehen, dass sie den Gedanken, zu Beweiszwecken einen Nacktauftritt vor dem Amtmann und dem unbekannten Fotografen hinzulegen, nicht nur beschämte, sondern durchaus auch belustigte - humoristisch und Lust erzeugend. Ob sie dies auch noch lustig gefunden hätte, wenn es tatsächlich zur entsprechenden Anordnung gekommen wäre, stand auf einem anderen Blatt.
    
    Nun kam aber der Höhepunkt: Der Amtmann legte eine Tonbandkassette in ein altertümliches Abspielgerät und startete dieses. Stöhnen, leise ...
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