1. Astrids wundersame Ferien auf St. Antoinette


    Datum: 30.05.2020, Kategorien: Insel der Scham,

    ... damit diese in ihrer Ruhe, auch der sittlichen Ruhe, nicht gestört würden. Da sie offenbar das Fenster des Zimmers offen gelassen habe, so dass von draussen mitgehört habe werden können, habe sie wohl den Ordnungswidrigkeitstatbestand der sittlichen Belästigung durch eine öffentliche sexuellen Handlung erfüllt. Astrid lachte und erklärte sich sofort für "schuldig". Insgeheim nahm sie sich vor, der lieben Elke Demuth diese idiotische Polizeianzeige einmal genussvoll unter die Nase zu reiben und heimzuzahlen, wenn es für diese besonders peinlich sein würde.
    
    Amtmann Mahon fasste zusammen: Astrid habe sich keines Verbrechens schuldig gemacht, aber doch durch drei Ordnungswidrigkeiten die Gastfreundschaft der Republik Frankreich und insbesondere des Volkes von St. Antoinette verspottet. Sie sei damit als unerwünschte Person mit einer Aufenthaltssperre von fünf Jahren für ganz Frankreich zu belegen, es sei denn, sie verspreche, sich künftig an die Rechtsordnung zu halten und die Konsequenzen ihres Tuns zu tragen. Astrid erschrak: Ganz Frankreich umfasst nicht nur die abgelegene Karibikinsel St. Antoinette, sondern insbesondere auch Paris! Sofort versicherte sie, sie schätze die Gastfreundschaft hoch und habe sich keineswegs ungebührlich verhalten wollen, und sie trage selbstverständlich alle Konsequenzen ihres Fehlers, möchte aber gerne weiterhin hier auf St. Antoinette weilen. Der Amtmann lächelte und meinte, er habe nichts anderes erwartet. Er lasse ihr die Wahl zwischen ...
    ... vier möglichen Sanktionen: 1. eine Geldstrafe von € 280.--, 2. eine öffentliche, leichte Stäupung auf dem Marktplatz von Jeanville (unbekleidet, versteht sich wohl von selbst), 3. einen Tag Arbeit auf einem Bauernhof oder 4. drei Tage Kerker.
    
    Es war inzwischen bereits dreiviertel Fünf Uhr geworden und Astrid wurde ins kahle Büro im Erdgeschoss zurückgeführt, wo ihr eine halbe Stunde Zeit eingeräumt wurde, um zu entscheiden, welche Sanktion sie auf sich nehmen wolle.
    
    Die Geldstrafe schloss Astrid gleich zum vornherein aus. Diese hätte ihr Ferienbudget arg belastet. Auch hält sie von Geldstrafen nicht viel, da sie dafür hält, solche erlaubten es wohlhabenden Bürgern, sich um eine echte und empfindliche Strafe herumzudrücken. Sie hielt zwar dafür, nichts Schlimmes getan zu haben und empfand alle angebotenen Sanktionen als übertrieben. Doch sie hatte sich verpflichtet, die Folge ihrer Fehler zu tragen, und dazu stand sie. Als zweites schloss sie die drei Tage Kerker aus. Darin sah sie verlorene Zeit. Ein Tag auf einem Bauernhof zu arbeiten, darin sah Astrid Sinn, einerseits als eine Art gesellschaftlicher Beitrag, andererseits auch im Hinblick auf ihre Arbeit in der Heimat, weist doch das Tösstal neben einer frühindustriellen auch eine stark landwirtschaftliche Tradition auf und merkte es Astrid im ersten Jahr als Lehrerin in Fischenthal, dass ihr als ursprünglicher Städterin verschiedene ländliche Lebenserfahrungen ihrer Schülerinnen und Schüler schlicht abgingen. Nun, die ...
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